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grafengericht

GRAFENGERICHT

- bei den FRANKEN quasi die zweithöchste Instanz nach dem KÖNIGSGERICHT
- alle sechs Wochen hielt der GRAF eine Gerichtsversammlung ab, in der als ständige Urteilsfinder die RACHINBURGEN fungierten, deren URTEILsvorschlag die Zustimmung aller Gemeindemitglieder, THINGgenossen, bedurfte
- nach einer Reform Karls des Großen fungierten Schöffen, scabini, als Urteilsfinder

grafengericht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1