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GRUNDHERR

- derjenige in der mittelalterlichen GESELLSCHAFT, der Land verpachten durfte, um ZINS zu nehmen: höherer Klerus, Adlige
- nicht mit freien Bauern zu verwechseln, die auch BODEN besaßen, aber diesen nicht verkaufen oder verpachten durften

grundherr.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/07 09:28 von Robert-Christian Knorr