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GRUNDHERRSCHAFT
- prinzipiell war die Abgabe eine sakrale HANDLUNG, die das Band zwischen Herrn und Knecht vor der WELT demonstrieren sollte; es ging weniger um eine wirtschaftliche Ausbeutung als um eine Verdeutlichung eines Abhängigkeits- und Machtverhältnisses
- in ihren Grenzen vollzieht sich die feudale Produktion → eine rahmengebende Wirtschaftseinheit
1. Fronhofsgrundherrschaft
- besonders im Frühmittelalter von Klöstern benutzt → Feudalherr verleiht nicht allen BODEN, sondern bevorzugt eine SALLAND-WIRTSCHAFT, das heißt die Bauern fronden auf dem Klostergut
2. Abgabengrundherrschaft
- ab dem 11. Jahrhundert bevorzugter Grundherrschaftstyp → alles LAND wird an die Bauern verliehen
3. Gutsherrschaftsgrundherrschaft
- ab dem 17. Jahrhundert besonders in OSTELBIEN bevorzugter Grundherrschaftstyp
- ähnlich der Fronhofsgrundherrschaft wurden die Bauern stärker an die Produktionsbedürfnisse der HERRSCHAFT gebunden, arbeiteten weniger auf Eigenland
→ Ausfuhr von Getreide nach Westeuropa