grundrecht
Inhaltsverzeichnis
GRUNDRECHT
österreichische Grundrechte
- fanden in der Dezemberverfassung vom 21.12.1867 erneut Verankerung
- österreichisches Staatsbürgerrecht für alle Angehörigen des im REICHSRAT Vertretenen
- gleiche Zugänglichkeit aller Staatsbürger zu den Ämtern
- FREIZÜGIGKEIT des Vermögens; aktives und passives Gemeindewahlrecht gemäß der Steuerleistung; Auswanderungsfreiheit nach WEHRPFLICHT
- Unverletzlichkeit des EIGENTUMs
- Niederlassungsfreiheit
- Bauernbefreiung und Grundentlastung; AUFHEBUNG der Untertänigkeit und Hörigkeit
- Unverletzlichkeit des Hausrechts
- Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses - Einschränkungen durch StGG
- Petitionsrecht für jedermann
- Versammlungs- und Vereinsfreiheit
- MEINUNGsfreiheit
- Gleichbehandlung der verschiedenen KIRCHEn
- nicht staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften dürfen ihre RELIGION häuslich ausüben
- Freiheit der WISSENSCHAFT und LEHRE
- Berufs- und Ausbildungsfreiheit
- Sprachfreiheit in Ansehung des Landesüblichen
preußische Grundrechte
- Verfassung von 1850
fixierte uneingeschränkte Grundrechte
- Gleichheit vor dem Gesetz (§ 4)
- persönliche Freiheit (§ 5)
- Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 6)
- nur gesetzliche Richter dürfen Recht sprechen (§ 7)
- Eigentum von Toten darf nicht konfisziert werden (§ 10)
- Religionsfreiheit (§ 12)
- jede religiöse GEMEINSCHAFT ordnet ihre Angelegenheiten selbst (§ 15)
- freie Wissenschaft und Lehre (§ 20)
- jeder staatlich geprüfte Lehrer darf unterrichten (§ 22)
- Unterricht an öffentlichen Schulen/Universitäten ist unentgeltlich (§ 25)
- Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen (§ 29)
- Petitionsrecht für den einzelnen Preußen (§ 32)
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