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grundruhrrecht

GRUNDRUHRRECHT

- RECHT, die in Flüssen gestrandeten Schiffe und ihre Ladung einzubehalten → im MITTELALTER dem KÖNIG durch die quattuor doctores – Glossatoren - in Roncaglia zugesprochen

grundruhrrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1