grundruhrrecht
GRUNDRUHRRECHT
- RECHT, die in Flüssen gestrandeten Schiffe und ihre Ladung einzubehalten → im MITTELALTER dem KÖNIG durch die quattuor doctores – Glossatoren - in Roncaglia zugesprochen
grundruhrrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1