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HAAGER ABKOMMEN

- zwischen 1899 und 1907 getroffene Vereinbarungen zwischen vielen Staaten, alle Lebensbereiche betreffend
- gab vertragführenden Staaten das RECHT, getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der einst bestehenden Voraussetzungen erneut prüfen zu lassen → das spielte eine große Rolle bei der Revision des Versailler Diktats

2. Haager Konferenz

II. Haager Abkommen
- begann im Herbst 1904 mittels einer interparlamentarischen Union, die Roosevelt inszenierte, und tagte im Sommer 1907 unter Teilnahme von 44 Staaten
- wurde getragen durch den Gedanken der Schiedsgerichtsbarkeit, der auch kleinere Staaten einbeziehen sollte, damit die den PROZEß aushöhlenden Tendenzen der einander nivellierenden Großstaaten ausgeglichen werden könnten
- thematisiert wurden das Seekriegsrecht und die Unverletzlichkeit von PRIVATEIGENTUM
- die Schlußakte formulierte 14 Abkommen und konnte für das Landkriegsrecht Fortschritte erzielen, die dem Seekrieg vorbehalten blieben; letztlich blieb alles eine bloße Absichtserklärung, wie Artikel 1 belegt: Um in den Beziehungen zwischen den Staaten die Anrufung von GEWALT soweit wie möglich zu verhüten, erklären sich die Vertragsmächte einverstanden, alle Bemühungen aufwenden zu wollen, um die friedliche Erledigung der internationalen Streitfragen zu sichern.
- es gab kein obligatorisches Schiedsverfahren, die Staaten blieben selbständig, freiwillig bereit, bei militärischen Streitfragen einen ALLGEMEIN anerkannten Schiedsrichter bestimmen zu wollen, dessen ENTSCHEIDUNG nicht de iure bindend sein sollte, jedoch nach Treu und GLAUBEN; bei politischen Streitfragen sollte SELBST das nicht erfolgen müssen

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