herzogtum
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- im [[Gegensatz]] zur [[Markgrafschaft]], | - im [[Gegensatz]] zur [[Markgrafschaft]], | ||
- | - Heinrich I. erkannte sie an, Otto I. suchte sie an bestimmte Schranken zu binden, ließ sie aber bestehen\\ | + | - [[Heinrich#Heinrich I.]] erkannte sie an, Otto I. suchte sie an bestimmte Schranken zu binden, ließ sie aber bestehen\\ |
- | - keiner der folgenden [[König]]e hat daran gedacht - vielleicht mit der Ausnahme Konrad II. - , sie zu beseitigen, doch suchten sie immer die [[Macht]] jener zu verkleinern, | + | - keiner der folgenden [[König]]e hat daran gedacht - vielleicht mit der Ausnahme |
- man kann sie nicht als homogene Gebilde begreifen; sie sind eigentümlich\\ | - man kann sie nicht als homogene Gebilde begreifen; sie sind eigentümlich\\ | ||
- | - die Hauseigentümer setzten | + | - die Hauseigentümer setzten |
- | - es gab große Teile in Sachsen, Thüringen, [[Franken]] und Friesland, die nicht unter herzoglicher [[Gewalt]] standen | + | - es gab große Teile in [[Sachsen]], Thüringen, [[Franken]] und Friesland, die nicht unter herzoglicher [[Gewalt]] standen |
herzogtum.1227376196.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:42 (Externe Bearbeitung)