hexenprobe
HEXENPROBE
- übernehmen die ROLLE des Beweises
- es wurde eine Heilzeit von drei Tagen eingeräumt (z.B. bei Verbrennungen); war nach drei Tagen kein Heilungsprozeß zu erkennen, bedeutete das SCHULD
- WASSERPROBE: Hexe gefesselt ins WASSER werfen: geht sie unter = unschuldig, aber meist tot; schwimmt sie oben = schuldig und Verbrennung;
- Wiegeprobe: geringeres Gewicht der HEXE auf der Waage feststellen;
- Eisenprobe: ehemaliges GOTTESURTEIL - glühendes Eisen in die Hände, verbrennt es die Hand und diese zeigt auch nach drei Tagen keinen Heilungsprozeß = schuldig.
hexenprobe.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1