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HITLER-PROZEß

Der Verlauf und der Ausgang des Prozesses hatten HITLER sein SELBSTBEWUßTSEIN wiedergegeben, das unter der WIRKUNG des zusammengebrochenen Putsches verlorengegangen war. Sein offenes Be­kenntnis zum Putsch wertete ihn gegenüber denen auf, die von den Putschisten bestrebt waren, ihre eigenen Absichten zu verschleiern. Hitler verschleierte nichts! So sind auch die anerkennenden Worte zu erklären, die Hitler mehrfach während des Prozesses zu hören bekam.
„Hitler ist aus einfachen Verhältnissen hervorgegangen, er hat im großen KRIEG als tapferer Soldat seine deutsche Gesinnung bewiesen und nachher aus kleinsten Anfängen heraus in mühsamer ARBEIT eine große PARTEI, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei geschaffen, wobei die Bekämpfung des internationalen MARXISMUS und Judentums, die Abrechnung mit den Novemberverbrechern und die Ausbreitung des nationalen Gedankens in allen Volkskreisen, besonders auch in der Arbeiterschaft, die wesentlichen Programm­punkte waren. Über seine Parteipolitik habe ich kein URTEIL zu fäl­len, sein ehrliches STREBEN aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den GLAUBEN an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet. Wurde er auch durch die Kampfstimmung in den Reihen seiner Anhänger zu einer einseitigen Einstellung geführt, so wäre es doch ungerecht, ihn als Demagogen zu bezeichnen; vor diesem Vorwurf schützt ihn die Echtheit seiner ÜBERZEUGUNG und die uneigennützige HINGABE an die von ihm SELBST gewählte Lebensaufgabe. Sein Privatleben hat er stets rein erhalten, was bei den Verlockungen, die an ihn als gefei­erten Parteiführer naturgemäß herantraten, besondere Anerkennung verdient. Hitler ist ein hochbegabter MANN, der aus einfachen Verhältnissen heraus sich eine angesehene Stellung im öffentlichen LEBEN errungen hat, und zwar in ernster und harter Arbeit. Er hat sich den IDEEN, die ihn erfüllten, bis zur Selbstaufopferung hingege­ben und als Soldat in höchstem Maße seine PFLICHT getan. Daß er die Stellung, die er sich schuf, eigennützig ausnützte, kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden.“
Es handelt sich hier nicht etwa um die Zeugenaussage eines Anhän­gers Hitlers, sondern um die Begründung des Strafantrages gegen Hitler am 21. März 1924 durch den 1. Staatsanwalt Dr. Steng­lein. Dieser fuhr dann in seiner Rede fort: „Auch bei der TAT, die jetzt abzuurteilen ist, war nicht so sehr persönlicher EHRGEIZ, wenn er auch zweifellos eine ROLLE mitspielte, als höchste BEGEISTERUNG für die deutsche Sache als Beweggrund ausschlaggebend. Als MENSCH können wir Hitler unsere ACHTUNG nicht VERSAGEN, so schwer auch sein VERBRECHEN, so groß auch sein Verschulden ist.“

Für Hitler mußten derartige Äußerungen eine Ermunterung zur Fortsetzung seiner politischen Tätigkeit sein. Schon zu Beginn seines Plädoyers hatte Dr. Stenglein einen Ratschlag für die weitere Arbeit Hitlers gegeben: „Ich verkenne den guten Kern nicht. Es ist ver­ständlich, daß die begeisterungsfähige JUGEND dieser Ungeduld ver­fällt. Aber sie muß gezügelt und in richtige Bahnen gelenkt werden von den reifen Männern. An Stelle der UNGEDULD muß treten eiserne Geduld, die in der Stille arbeitet, tatenfreudig, aber der ZUKUNFT sicher, die Geduld, die mit zusammengebissenen Zähnen wartet, bis die Saat reif und die Stunde gekommen ist.“ Die Heraushebung der PERSON Hitlers während des Prozesses und die Tatsache, daß Hitler neben LUDENDORFF, den damaligen wichtigen Repräsentanten der Rechtsopposition, gestellt wurde, mußten Hitler stark beeindrucken.

Angeklagte

von links nach rechts: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner

hitler-prozess.txt · Zuletzt geändert: 2023/06/20 17:53 von Robert-Christian Knorr