jhering
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- besaß einen juristischen [[Naturalismus]] → suchte in den Formalien einen Bezug zur [[Wirklichkeit]] und fand ihn nicht\\ | - besaß einen juristischen [[Naturalismus]] → suchte in den Formalien einen Bezug zur [[Wirklichkeit]] und fand ihn nicht\\ | ||
- | - formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse]]n, die den Gesetzgeber motivieren → [[Recht]] wird teleologisch erklärt\\ | + | - formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse#Interessen]], die den Gesetzgeber motivieren → [[Recht]] wird [[teleologisch]] erklärt\\ |
- kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, | - kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, |
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