Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


jhering

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
jhering [2009/07/27 18:20] Robert-Christian Knorrjhering [2019/07/28 16:14] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 6: Zeile 6:
 - übte ätzende [[Kritik]] an der [[Begriff#Begriffs]]- und Konstruktionsjurisprudenz der Pandekten - [[Rechtsschule#Historische Rechtsschule]]\\ - übte ätzende [[Kritik]] an der [[Begriff#Begriffs]]- und Konstruktionsjurisprudenz der Pandekten - [[Rechtsschule#Historische Rechtsschule]]\\
 - besaß einen juristischen [[Naturalismus]] → suchte in den Formalien einen Bezug zur [[Wirklichkeit]] und fand ihn nicht\\ - besaß einen juristischen [[Naturalismus]] → suchte in den Formalien einen Bezug zur [[Wirklichkeit]] und fand ihn nicht\\
-- formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse#Interessen]], die den Gesetzgeber motivieren → [[Recht]] wird teleologisch erklärt\\+- formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse#Interessen]], die den Gesetzgeber motivieren → [[Recht]] wird [[teleologisch]] erklärt\\
 - kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, Max Rümelin - gelten - kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, Max Rümelin - gelten
jhering.txt · Zuletzt geändert: 2019/10/05 15:09 von Robert-Christian Knorr