justi
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
justi [2009/01/31 09:38] – Robert-Christian Knorr | justi [2019/07/28 16:14] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
1832-1912\\ | 1832-1912\\ | ||
Kunsthistoriker\\ | Kunsthistoriker\\ | ||
- | - von Hause aus Philosoph, doch eigentlich als Nachfolger Springers geltend\\ | + | - von Hause aus [[Philosoph]], doch eigentlich als Nachfolger Springers geltend\\ |
- | - schrieb bedeutsame Werke über [[Winckelmann]], | + | - schrieb bedeutsame Werke über [[Winckelmann]], |
- | - meint, daß der Spezialist die [[Möglichkeit]] habe, philosophisch zu werden, wenn er im kleinsten Punkt die größte [[Kraft]] entfalten kann, denn das Besondere kann auf das [[Allgemein]]e | + | - meint, daß der [[Spezialist]] die [[Möglichkeit]] habe, philosophisch zu werden, wenn er im kleinsten Punkt die größte [[Kraft]] entfalten kann, denn das Besondere kann auf das Allgemeine |
- | ===== Johann | + | ===== Johann von Justi ===== |
- | um 1740\\ | + | 1720-71\\ |
- | [[Jurist]]\\ | + | [[Jurist]], [[Ökonom]], |
- | - lehrte am Wiener „Theresianum“ deutschen Stil\\ | + | - lehrte am Wiener „Theresianum“ deutschen |
- prägte nachhaltig die juristische Spracharbeit\\ | - prägte nachhaltig die juristische Spracharbeit\\ | ||
- ihn beschäftigte die [[Sprache]] im [[Staat]]e und die hoheitliche Verwendung\\ | - ihn beschäftigte die [[Sprache]] im [[Staat]]e und die hoheitliche Verwendung\\ | ||
- | - stützte sich auf [[Wolff]]s demonstrativische Methode und versuchte ohne patriotischen Überschwang, | + | - stützte sich auf [[Wolff]]s demonstrativische |
+ | - 1757 Bergrat in Göttingen\\ | ||
+ | - gilt als erster Systematiker der deutschen Staatswissenschaften | ||
+ | ==== Staatswirtschaft oder Systematische Abhandlung aller ökonomischen und Kameralwissenschaften, | ||
+ | 1755\\ | ||
+ | - hierin wird der Übergang vom [[Kameralismus]] zur Finanzwissenschaft\\ | ||
+ | - das Volkseinkommen wird als Grundlage der Staatswirtschaft erkannt\\ | ||
+ | - Justi prüft die Beziehungen zwischen Domanial-, Regal- und Steuereinkünften und verlangt Gerechtigkeit, | ||
+ | - auf die Steuererhebung bei den Steuerträgern soll Rücksicht genommen werden | ||
justi.1233391107.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:49 (Externe Bearbeitung)