justi
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- | ===== Johann | + | ===== Johann von Justi ===== |
1720-71\\ | 1720-71\\ | ||
- | [[Jurist]], Ökonom und Professor für Beredsamkeit\\ | + | [[Jurist]], |
- lehrte am Wiener „Theresianum“ deutschen [[Stil]]\\ | - lehrte am Wiener „Theresianum“ deutschen [[Stil]]\\ | ||
- prägte nachhaltig die juristische Spracharbeit\\ | - prägte nachhaltig die juristische Spracharbeit\\ | ||
- ihn beschäftigte die [[Sprache]] im [[Staat]]e und die hoheitliche Verwendung\\ | - ihn beschäftigte die [[Sprache]] im [[Staat]]e und die hoheitliche Verwendung\\ | ||
- stützte sich auf [[Wolff]]s demonstrativische [[Methode]] und versuchte ohne patriotischen Überschwang, | - stützte sich auf [[Wolff]]s demonstrativische [[Methode]] und versuchte ohne patriotischen Überschwang, | ||
- | - 1757 Bergrat in Göttingen | + | - 1757 Bergrat in Göttingen\\ |
+ | - gilt als erster Systematiker der deutschen Staatswissenschaften | ||
+ | ==== Staatswirtschaft oder Systematische Abhandlung aller ökonomischen und Kameralwissenschaften, | ||
+ | 1755\\ | ||
+ | - hierin wird der Übergang vom [[Kameralismus]] zur Finanzwissenschaft\\ | ||
+ | - das Volkseinkommen wird als Grundlage der Staatswirtschaft erkannt\\ | ||
+ | - Justi prüft die Beziehungen zwischen Domanial-, Regal- und Steuereinkünften und verlangt Gerechtigkeit, | ||
+ | - auf die Steuererhebung bei den Steuerträgern soll Rücksicht genommen werden | ||
justi.1427213731.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:49 (Externe Bearbeitung)