keppler
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- | I. Als Ergebnis der heutigen eingehenden Meinungsaustausches zwischen dem Führer | + | I. Als Ergebnis der heutigen eingehenden Meinungsaustausches zwischen dem [[Führer]] und Reichskanzler |
- | II. Im Sinne der in dem obigen Kommunique zum Ausdruck gekommenen Entschließungen wird der Bundeskanzler folgende | + | II. Im Sinne der in dem obigen Kommunique zum Ausdruck gekommenen Entschließungen wird der Bundeskanzler folgende |
- Die österreichische Bundesregierung wird sich über außenpolitische Fragen, die die beiden Staaten gemeinsam angehen, jeweils mit der Reichsregierung beraten. Die Reichsregierung übernimmt die gleiche Verpflichtung gegenüber der Bundesregierung. | - Die österreichische Bundesregierung wird sich über außenpolitische Fragen, die die beiden Staaten gemeinsam angehen, jeweils mit der Reichsregierung beraten. Die Reichsregierung übernimmt die gleiche Verpflichtung gegenüber der Bundesregierung. | ||
- | - Die österreichische Bundesregierung anerkennt, daß der [[Nationalsozialismus]] mit den Gegebenheiten Österreichs und daher mit dem Frontbekenntnis vereinbar ist, insofern es sich um die Verwirklichung des nationalsozialistischen Ideengutes unter Anerkennung und Berücksichtigung der österreichischen [[Verfassung]] handelt. Die österreichische Bundesregierung wird daher keine Maßnahmen durchführen, | + | - Die österreichische Bundesregierung anerkennt, daß der [[Nationalsozialismus]] mit den Gegebenheiten Österreichs und daher mit dem Frontbekenntnis vereinbar ist, insofern es sich um die Verwirklichung des nationalsozialistischen Ideengutes unter Anerkennung und Berücksichtigung der österreichischen [[Verfassung]] handelt. Die österreichische Bundesregierung wird daher keine Maßnahmen durchführen, |
- | - Die Ernennung des Staatsrates Seyß-Inquatt zum Innenminister mit Unterstellung des Sicherheitswesens. Ihm steht das [[Recht]] und die Verpflichtung zu, dafür zu sorgen und die Maßnahmen zu treffen, daß die Tätigkeit der nationalsozialistischen [[Bewegung]] sich im Sinne der Ziffer 2 auswirken kann. | + | - Die Ernennung des Staatsrates Seyß-Inquatt zum Innenminister mit Unterstellung des Sicherheitswesens. Ihm steht das [[Recht]] und die Verpflichtung zu, dafür zu sorgen und die Maßnahmen zu treffen, daß die [[Tätigkeit]] der nationalsozialistischen [[Bewegung]] sich im Sinne der Ziffer 2 auswirken kann. |
- | - Der Bundeskanzler erläßt eine allgemeine Amnestie für alle wegen nationalsozialistischer Betätigung gerichtlich oder polizeilich bestraften Personen. Solche Personen, deren weiteres Verbleiben in Österreich für die Beziehung zwischen den beiden Staaten abträglich erscheint, können nach Prüfung des Einzelfalles im Einverständnis beider Regierungen ihren Wohnsitz ins Reichsgebiet verlegen. | + | - Der Bundeskanzler erläßt eine allgemeine Amnestie für alle wegen nationalsozialistischer Betätigung gerichtlich oder polizeilich bestraften Personen. Solche Personen, deren weiteres Verbleiben in Österreich für die Beziehung zwischen den beiden Staaten abträglich erscheint, können nach [[Prüfung]] des Einzelfalles im Einverständnis beider Regierungen ihren Wohnsitz ins Reichsgebiet verlegen. |
- Maßregelungen, | - Maßregelungen, | ||
- Alle wirtschaftlichen Diskriminierungen gegen Nationalsozialisten werden beseitigt. | - Alle wirtschaftlichen Diskriminierungen gegen Nationalsozialisten werden beseitigt. | ||
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- Die Angleichung des österreichischen an das deutsche Wirtschaftssystem wird vorbereitet. Zu diesem Zwecke wird Dr. Fischboeck in maßgebender Position als Finanzminister eingebaut. | - Die Angleichung des österreichischen an das deutsche Wirtschaftssystem wird vorbereitet. Zu diesem Zwecke wird Dr. Fischboeck in maßgebender Position als Finanzminister eingebaut. | ||
- Die militärischen Beziehungen der deutschen zur österreichischen Wehrmacht werden durch folgende Maßnahmen gesichert: | - Die militärischen Beziehungen der deutschen zur österreichischen Wehrmacht werden durch folgende Maßnahmen gesichert: | ||
- | * durch Ernennung des Bundesministers Glaise-Horstenau zum Bundesminister für die Wehrmacht; | + | * durch Ernennung des Bundesministers Glaise-Horstenau |
- | * durch planmäßigen Offiziersaustausch (die Zahl wird auf 100 Offiziere festgesetzt); | + | * durch planmäßigen Offiziersaustausch (die [[Zahl]] wird auf 100 Offiziere festgesetzt); |
* durch regelmäßige Besprechung der Generalstäbe; | * durch regelmäßige Besprechung der Generalstäbe; | ||
- | * durch planmäßige Belebung kameradschaftlicher und wehr- wissenschaftlicher | + | * durch planmäßige Belebung kameradschaftlicher und wehrwissenschaftlicher |
+ | __Anmerkung__: | ||
III. Die Reichsregierung anerkennt, daß der künftige Innenminister Seyß-Inquart die allein zuständige [[Persönlichkeit]] für die Durchführung der Ziffer II, 2 dieses Protokolls ist. Die Reichsregierung wird Maßnahmen treffen, die eine Einmischung reichsdeutscher Parteistellen in innerösterreichische Verhältnisse ausschließen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Ziffer II, 2 des vorstehenden Abkommens sollen die Verhandlungen ausschließlich über den Minister Seyß-Inquart geführt werden. | III. Die Reichsregierung anerkennt, daß der künftige Innenminister Seyß-Inquart die allein zuständige [[Persönlichkeit]] für die Durchführung der Ziffer II, 2 dieses Protokolls ist. Die Reichsregierung wird Maßnahmen treffen, die eine Einmischung reichsdeutscher Parteistellen in innerösterreichische Verhältnisse ausschließen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Ziffer II, 2 des vorstehenden Abkommens sollen die Verhandlungen ausschließlich über den Minister Seyß-Inquart geführt werden. | ||
keppler.1451460399.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:51 (Externe Bearbeitung)