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kroenung

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KRÖNUNG

- kirchlicher Akt
- fand nach der Wahl in Frankfurt/M und dem zwischengeschalteten KÖNIGSLAGER in Aachen statt, wo der Gekrönte den THRON Karls bestieg
- bis ins 11. Jahrhundert durch Mainz, dann von Köln, da Aachen zur Kölner Diözese gehörte
- der KÖNIG mußte den Krönungseid ablegen, mit dem er das RECHT beschwor und das Unrecht zu verfolgen bekundete
- nach dem EID wurde das Krönungsmahl abgehalten, bei dem die Inhaber der Erzämter ihres Amtes walteten
- bestand aus einem

  • weltlich-feudalen AKT → Unterordnung des Gesindes und der Fürsten; Familienvorstellung; Beamte
  • geistlich-sakralen Akt → zweiter Rechtsbezirk neben dem weltlichen Herrschertum besaß der König auch die sakrale GEWALT: societas christiana → hier aber auch der noch durchzusetzende Anspruch der Individualsukzession, deshalb der Gang nach ROM
  • häuslichen Akt
kroenung.1263833202.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:55 (Externe Bearbeitung)