kroenung
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KRÖNUNG
- kirchlicher AKT
- fand nach der WAHL in Frankfurt/M und dem zwischengeschalteten KÖNIGSLAGER in Aachen statt, wo der Gekrönte den THRON Karls bestieg
- bis ins 11. Jahrhundert durch Mainz, dann von Köln, da Aachen zur Kölner Diözese gehörte
- der KÖNIG mußte den Krönungseid ablegen, mit dem er das RECHT beschwor und das UNRECHT zu verfolgen bekundete
- nach dem EID wurde das Krönungsmahl abgehalten, bei dem die Inhaber der Erzämter ihres Amtes walteten
- bestand aus einem
- weltlich-feudalen AKT → Unterordnung des Gesindes und der Fürsten; Familienvorstellung; Beamte
- häuslichen Akt
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