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KSZE
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
- sollte der Statuierung ebstehender Verhältnisse dienen
Schlußdokument
- Abschnitt A
Fragen der Sicherheit mit vertrauenbildenden Maßnahmen:
- souveräne GLEICHHEIT und INDIVIDUALITÄT jedes Teilnehmerstaates; territoriale Integrität, FREIHEIT und politische Unabhängigkeit
- jeder Teilnehmerstaat besitzt das Recht auf freie Wahl seines politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Systems, bei der Bestimmung seiner Rechtsordnung
- die Beziehungen der vertragschließenden Staaten basieren auf dem Völkerrecht, die vertraglich fixiert werden, also auch geändert werden können
- jeder Teilnehmerstaat besitzt für sich das RECHT, Bündnissen anzugehören oder nicht anzugehören und diesbezügliche Verträge abzuschließen
- Abschnitt B
Fragen der möglichen wirtschaftlichen Kooperation
- Abschnitt C
Betrachtungen über die mögliche Einbindung des Mittelmeerraums unter besonderer Berücksichtigung der nicht an der KSZE teilnehmenden Staaten
- Abschnitt D
mögliche Zusammenarbeit in humanitären Bereichen
- Abschnitt E
Absichtserklärung aller Staaten, die Bestimmungen der Schlußakte unilateral, bilateral oder auch multilateral anzuwenden