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KSZE

Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
- sollte der Statuierung ebstehender Verhältnisse dienen

Schlußdokument

  • Abschnitt A

Fragen der Sicherheit mit vertrauenbildenden Maßnahmen:
- souveräne GLEICHHEIT und INDIVIDUALITÄT jedes Teilnehmerstaates; territoriale Integrität, FREIHEIT und politische Unabhängigkeit
- jeder Teilnehmerstaat besitzt das Recht auf freie Wahl seines politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Systems, bei der Bestimmung seiner Rechtsordnung
- die Beziehungen der vertragschließenden Staaten basieren auf dem Völkerrecht, die vertraglich fixiert werden, also auch geändert werden können
- jeder Teilnehmerstaat besitzt für sich das RECHT, Bündnissen anzugehören oder nicht anzugehören und diesbezügliche Verträge abzuschließen

  • Abschnitt B

Fragen der möglichen wirtschaftlichen Kooperation

  • Abschnitt C

Betrachtungen über die mögliche Einbindung des Mittelmeerraums unter besonderer Berücksichtigung der nicht an der KSZE teilnehmenden Staaten

  • Abschnitt D

mögliche Zusammenarbeit in humanitären Bereichen

  • Abschnitt E

Absichtserklärung aller Staaten, die Bestimmungen der Schlußakte unilateral, bilateral oder auch multilateral anzuwenden

ksze.1362475445.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:55 (Externe Bearbeitung)