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lehnswesen

LEHENSWESEN

auch Lehnswesen
- regeln die Beziehungen der Feudalherren

personenrechtlicher Ursprung

- auch VASALLITÄT → ein wechselweitiges Schutz- und Treueverhältnis zwischen einem Großen und seinen Gefolgsleuten
- die Vasallen mußten einen militärischen DIENST leisten und erhielten dafür von ihrem Herrn Unterhalt oder eigenes Land zur Bebauung

sachenrechtlicher Ursprung

- mit der Übergabe von Land zur Bebauung als Entgelt, quasi eine Schenkung für militärische Dienste, doch war das Geschenk personengebunden, nicht vererblich
- als KARL MARTELL das Land ausging, griff er auf klösterliches EIGENTUM zurück, SÄKULARISATION, die precaria verbo regis data, ABER nach fränkischem RECHT war Kirchengut unveräußerlich, also wurde es verliehen, precarium, beneficium → diese Gabe verpflichtete den Beliehenen zur Abgabe eines Zinses → diese Verbindung schuf eine Abhängigkeit, ein LEHEN feudum, das bald an die Vergabe von Ämtern gekoppelt ward und den Lehnsstaat einleitete

die wirtschaftliche und die rechtliche Seite der Beziehungen

wirtschaftlich

  • Einrichtung zur Umverteilung der Erträge innerhalb der Feudalherren
  • der Feudalherr überläßt dem Bauern Grund und Boden leihweise und bezieht dafür eine Feudalrente
  • der Feudalherr 1 weist Teile dieser Rente dem Feudalherren 2 zu

rechtlich

  • Feudalherr 1 ist Lehensherr, Senior
  • Feudalherr 2 ist Lehensmann, Vasall
  • F 2 leistet Dienste: Kriegsdienste, Hofdienste…
lehnswesen.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1