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leibeigenschaft

LEIBEIGENSCHAFT

- im Hochmittelalter entstandener BEGRIFF für eine von der spätrömischen SKLAVEREI abweichende FORM persönlicher Abhängigkeit, die persönliche Rechts- und beschränkte Eigentumsfähigkeit einschloß
- durch Unterwerfung, Raub, Kauf, erbliche Übernahme des Rechtsstatus - bei Heirat von rechtsungleichen Partnern nach dem PRINZIP der „ärgeren Hand“ beziehungsweise nach der leibeigenen Mutter
- aus den servi casati entstanden, die im 9./10. Jahrhundert ARBEITen und Abgaben an die villa ihres HERRn leisteten
- Servi manentes → meist jugendliche, unverheiratete Knechte und Mägde an den großen Herrenhöfen
- im Hochmittelalter wurden daraus proprii - Eigenleute
- zahlreiche servi casati wurden vom 11. bis zum 13. Jahrhundert freigelassen und dabei zu einem bestimmten ZINS für einen geistlichen Herrn bestimmt, censualis
- viele censuali gingen in die Städte, da Stadtluft frei machte, also Leibeigenschaft aufhob

leibeigenschaft.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1