Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


lex_salica

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
lex_salica [2009/12/09 17:19] Robert-Christian Knorrlex_salica [2019/07/28 16:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== LEX SALICA ====== ====== LEX SALICA ======
- salisches [[Recht]]+ salisches [[Recht]] bzw. salisches Gesetz 
 + 
 +- männliche Erbfolge\\ 
 +- Ausnahmen mußten vom [[Kaiser]] bestätigt werden 
  
 Ein Bestandteil des lateinischen Textes der //lex salica// sind die sogenannten Malbergischen Glossen, //glossae malbergicae//, eingeschaltete altdeutsche Worte der fränkischen Gerichtssprache, mit welchen „an der Gerichtsstätte“, //in malbergo//, das Petitum der [[Klage]], der Tatbestand, auszudrücken war, nach Art der altrömischen //Legis Actiones//. \\ Ein Bestandteil des lateinischen Textes der //lex salica// sind die sogenannten Malbergischen Glossen, //glossae malbergicae//, eingeschaltete altdeutsche Worte der fränkischen Gerichtssprache, mit welchen „an der Gerichtsstätte“, //in malbergo//, das Petitum der [[Klage]], der Tatbestand, auszudrücken war, nach Art der altrömischen //Legis Actiones//. \\
Zeile 21: Zeile 25:
   - Wenn dieser aber durchhauen wird, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.   - Wenn dieser aber durchhauen wird, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.
   - Wenn jemand eines anderen Auge ausreißt, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.   - Wenn jemand eines anderen Auge ausreißt, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.
-  - Wenn er die Nase abhaut, werde er zu 45 Solidi verurteilt.+  - Wenn er die [[Nase]] abhaut, werde er zu 45 Solidi verurteilt.
   - Wenn er das Ohr abhaut, werde er zu 15 Solidi verurteilt.   - Wenn er das Ohr abhaut, werde er zu 15 Solidi verurteilt.
   - Wenn er eines anderen Zunge abschneidet, so daß er nicht [[sprechen]] kann, werde er zu 100 Solidi verurteilt.   - Wenn er eines anderen Zunge abschneidet, so daß er nicht [[sprechen]] kann, werde er zu 100 Solidi verurteilt.
-  - Wenn er einen Zahn ausschlägt, werde er zu 15 Solidi verurteilt.+  - Wenn er einen [[Zahn]] ausschlägt, werde er zu 15 Solidi verurteilt.
   - Wenn ein Freier einen Freien kastriert oder ihm die Geschlechtsteile verstümmelt, so daß er zeugungsunfähig wird, werde er zu 100 Solidi verurteilt.   - Wenn ein Freier einen Freien kastriert oder ihm die Geschlechtsteile verstümmelt, so daß er zeugungsunfähig wird, werde er zu 100 Solidi verurteilt.
   - Wenn er sie, die Geschlechtsteile, aber zur Gänze entfernt, werde er zu 200 Solidi verurteilt.   - Wenn er sie, die Geschlechtsteile, aber zur Gänze entfernt, werde er zu 200 Solidi verurteilt.
  
  
lex_salica.1260375542.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:58 (Externe Bearbeitung)