manicipatio
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
manicipatio [2010/05/04 11:12] – Robert-Christian Knorr | manicipatio [2019/07/28 16:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
- eine der Hauptformen des Erwerbs von [[Eigentum]], | - eine der Hauptformen des Erwerbs von [[Eigentum]], | ||
- | - grundiert die [[Zwölftafelgesetze]], | + | - grundiert die [[Zwölftafelgesetze]], |
- während eines Streitfalls vor Gericht mußten Ankläger und Beklagter anwesend sein\\ | - während eines Streitfalls vor Gericht mußten Ankläger und Beklagter anwesend sein\\ | ||
- dazu galt als zwingend die Anwesenheit von fünf Zeugen, ein sechster hielt eine kupferne Waage in den Händen\\ | - dazu galt als zwingend die Anwesenheit von fünf Zeugen, ein sechster hielt eine kupferne Waage in den Händen\\ | ||
- der Erwerbende schlug, indem er mit der Hand den Gegenstand, der ihm übergeben wurde, berührte, mit einem Stückchen Kupfer an die Waage, übergab es dem Veräußernden und sprach bestimmte Worte\\ | - der Erwerbende schlug, indem er mit der Hand den Gegenstand, der ihm übergeben wurde, berührte, mit einem Stückchen Kupfer an die Waage, übergab es dem Veräußernden und sprach bestimmte Worte\\ | ||
- | - es gab //res mancipi// - unbeweglicher Besitz, Sklaven und Vierfüßer, | + | - es gab //res mancipi// - unbeweglicher Besitz, Sklaven und Vierfüßer, |
manicipatio.1272964377.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:02 (Externe Bearbeitung)