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merowinger

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 ===== Das System der Merowinger ===== ===== Das System der Merowinger =====
 Der Begriff [[Adel]] bezeichnet im frühen [[Mittelalter]] eine Minderheit - im [[Reich]] ca. 2% der Bevölkerung, in Ungarn ca. 5% -, die gekennzeichnet ist durch erbliche Vorrechte. Den Adel charakterisiert nicht in erster Linie sein [[Reichtum]], sondern bestimmte Herrschaftsrechte über Menschen. In der [[Gemeinschaft]] stellt der Adel die öffentliche [[Gewalt]] dar und vertritt sie. Er besitzt aber kein Herrschafts- und Verwaltungsmonopol, sondern war vielmehr in die [[Verwaltung]] der [[Herrschaft]] eingeordnet, mußte ebenso dienen wie herrschen. Selbst der [[König]] hatte viele [[Pflicht#Pflichten]], die seine persönliche [[Freiheit]] beziehungsweise Selbstbemächtigung einschränkten. \\ Der Begriff [[Adel]] bezeichnet im frühen [[Mittelalter]] eine Minderheit - im [[Reich]] ca. 2% der Bevölkerung, in Ungarn ca. 5% -, die gekennzeichnet ist durch erbliche Vorrechte. Den Adel charakterisiert nicht in erster Linie sein [[Reichtum]], sondern bestimmte Herrschaftsrechte über Menschen. In der [[Gemeinschaft]] stellt der Adel die öffentliche [[Gewalt]] dar und vertritt sie. Er besitzt aber kein Herrschafts- und Verwaltungsmonopol, sondern war vielmehr in die [[Verwaltung]] der [[Herrschaft]] eingeordnet, mußte ebenso dienen wie herrschen. Selbst der [[König]] hatte viele [[Pflicht#Pflichten]], die seine persönliche [[Freiheit]] beziehungsweise Selbstbemächtigung einschränkten. \\
-Während in der früheren [[Forschung]] Adel immer mit ständischer Abgrenzung und rechtlicher Anerkennung verbunden war, sind die neueren Definitionen des Adelsbegriffes nicht mehr so starr. Eher wird hier bei der [[Begriff]]sbestimmung der gehobenen [[Funktion]] einer Bevölkerungsschicht in [[Politik]] und [[Verfassung]] Rechnung getragen. Aber schauen wir auf die frühen Formen, in den sich Adel präfigurierte, schließlich figurierte und zur Spitze der Stammesverbände aufrückte. \\+Während in der früheren [[Forschung]] Adel immer mit ständischer Abgrenzung und rechtlicher Anerkennung verbunden war, sind die neueren Definitionen des Adelsbegriffes nicht mehr so starr. Eher wird hier bei der Begriffsbestimmung der gehobenen [[Funktion]] einer Bevölkerungsschicht in [[Politik]] und [[Verfassung]] Rechnung getragen. Aber schauen wir auf die frühen Formen, in den sich Adel präfigurierte, schließlich figurierte und zur Spitze der Stammesverbände aufrückte. \\
 Bis heute herrscht [[Unklarheit]] darüber, ob man in bezug auf die Herrscherschicht im Merowingerreich von Adel [[sprechen]] kann. Guilhermoz 1902 und Marc Bloch 1939 setzten die Entstehung des Adels erst für das 9. bis 11.Jahrhundert an, also unter der Herrschaft der [[Karolinger]], sogar die der [[Ottonen]]. Sie begründeten dies damit, daß erst in dieser [[Zeit]] Adelsproben und Adelsbriefe auftauchten, die den Adel als selbständige soziale [[Gruppe]] gegenüber dem [[Volk]] rechtlich heraushoben und dem König rechtlich näherbrachten. Die Dominanz des Adels in der staatlichen und kirchlichen [[Sphäre]] wurde später allerdings schon für das 8.Jahrhundert von Tellenbach, Duby, Genicot und Violante nachgewiesen. Rudolf Sprandel schrieb in einer Abhandlung von 1957 über einen frühfränkischen Adel im 6.Jahrhundert: //„Einzelne Große zogen beziehungslos im Reich herum. Eine Gemeinsamkeit dieses Adels, die der des römischen vergleichbar gewesen wäre, gab es nicht.“// Dagegen hält Reinhard Wenskus die [[Existenz]] eines frühen merowingischen Adels auch im 6.Jahrhundert schon für [[möglich]], wenn ein Adliger //„nicht Angehöriger eines rechtlich abgeschlossenen Standes, sondern Angehöriger einer mit bestimmten Eigenschaften versehenen Sippe“//  war. \\ Bis heute herrscht [[Unklarheit]] darüber, ob man in bezug auf die Herrscherschicht im Merowingerreich von Adel [[sprechen]] kann. Guilhermoz 1902 und Marc Bloch 1939 setzten die Entstehung des Adels erst für das 9. bis 11.Jahrhundert an, also unter der Herrschaft der [[Karolinger]], sogar die der [[Ottonen]]. Sie begründeten dies damit, daß erst in dieser [[Zeit]] Adelsproben und Adelsbriefe auftauchten, die den Adel als selbständige soziale [[Gruppe]] gegenüber dem [[Volk]] rechtlich heraushoben und dem König rechtlich näherbrachten. Die Dominanz des Adels in der staatlichen und kirchlichen [[Sphäre]] wurde später allerdings schon für das 8.Jahrhundert von Tellenbach, Duby, Genicot und Violante nachgewiesen. Rudolf Sprandel schrieb in einer Abhandlung von 1957 über einen frühfränkischen Adel im 6.Jahrhundert: //„Einzelne Große zogen beziehungslos im Reich herum. Eine Gemeinsamkeit dieses Adels, die der des römischen vergleichbar gewesen wäre, gab es nicht.“// Dagegen hält Reinhard Wenskus die [[Existenz]] eines frühen merowingischen Adels auch im 6.Jahrhundert schon für [[möglich]], wenn ein Adliger //„nicht Angehöriger eines rechtlich abgeschlossenen Standes, sondern Angehöriger einer mit bestimmten Eigenschaften versehenen Sippe“//  war. \\
 Die wichtigste Frage zur Begriffsbestimmung ist die der Abgrenzung, und zwar der Abgrenzung nach oben und unten: Was unterschied Adel vom Volk, was vom König? Gehört der Adel zum Volk oder zum König, ist Adel eine Auszeichnung eines besonderen Volksangehörigen durch den König, ist der König vielleicht gar selbst nur die Hypertrophie eines besonders begabten Volksgenossen? \\ Die wichtigste Frage zur Begriffsbestimmung ist die der Abgrenzung, und zwar der Abgrenzung nach oben und unten: Was unterschied Adel vom Volk, was vom König? Gehört der Adel zum Volk oder zum König, ist Adel eine Auszeichnung eines besonderen Volksangehörigen durch den König, ist der König vielleicht gar selbst nur die Hypertrophie eines besonders begabten Volksgenossen? \\
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 Die lyrischen und biographischen Schriften des Venantius Fortunatus stellen eine weitere [[Quelle]] dar. Venantius Fortunatus, dessen [[Leben]] von spätestens 540 bis etwa 600 währte, war Bischof von Poitiers. Die vorkommenden geschichtlichen Angaben vervollständigen das Bild der „Fränkischen Geschichte“ Gregors von Tours, und viele namentliche Erwähnungen von Orten und Personen sind für die Namenforschung von großem Nutzen. Und schließlich finden wir als archäologische Quellen die fränkischen Gräber des 5. bis 7. Jahrhundert, aus deren Ausstattung wir auf soziale Zusammenhänge schließen. Es wurden Gräber mit unterschiedlich reichen Beigaben ausgegraben, die hauptsächlich Waffen und Schmuck sowie luxuriöse Ausführungen von Alltagsdingen enthielten. \\ Die lyrischen und biographischen Schriften des Venantius Fortunatus stellen eine weitere [[Quelle]] dar. Venantius Fortunatus, dessen [[Leben]] von spätestens 540 bis etwa 600 währte, war Bischof von Poitiers. Die vorkommenden geschichtlichen Angaben vervollständigen das Bild der „Fränkischen Geschichte“ Gregors von Tours, und viele namentliche Erwähnungen von Orten und Personen sind für die Namenforschung von großem Nutzen. Und schließlich finden wir als archäologische Quellen die fränkischen Gräber des 5. bis 7. Jahrhundert, aus deren Ausstattung wir auf soziale Zusammenhänge schließen. Es wurden Gräber mit unterschiedlich reichen Beigaben ausgegraben, die hauptsächlich Waffen und Schmuck sowie luxuriöse Ausführungen von Alltagsdingen enthielten. \\
    
-In der Gesellschaftsordnung der [[Germanen]] besaß das patriarchalische Sippenoberhaupt die [[Munt]], die [[Gewalt]] über Leben und [[Tod]], über seine [[Frau]] - mußte nicht sein [[Weib]] sein, sondern konnte auch der den [[Hof]] verwaltende Bruder sein, wenn der Herr im Kriege war -, die Kinder und alle anderen Hausangehörigen. Das als //mundiburdium// bezeichnete Recht des Vaters schloß Züchtigung, Aussetzung, Tötung, Verheiratung, Gerichtsvertretung und Vermögensverwaltung ein. Jedoch sollte diesem Recht im allgemeinen eine Schutzgewalt gegenüberstehen, die materielle [[Versorgung]] und bestmögliche Verteidigung der Rechte des unter Schutzgewalt Stehenden garantierte. Auf das germanische //mundiburdium// nahm das römische Patronat Einfluß, so daß es mit diesem verschmolz. Als andere Instanz der Rechtssprechung in den Dörfern existierte der [[Thing]], der Richtkreis der Hausoberhäupter, der Freien. Urteile und Beschlüsse konnten in diesem zumeist unter einer Eiche versammelten Männer nur einstimmig gefaßt werden. Erst durch einen vom König beauftragten //comes//, [[Graf]], [[Königsbote]], konnte in diese Verhältnisse eingegriffen werden.\\+In der Gesellschaftsordnung der [[Germanen]] besaß das patriarchalische Sippenoberhaupt die [[Munt]], die [[Gewalt]] über Leben und [[Tod]], über seine [[Frau]] - mußte nicht sein [[Weib]] sein, sondern konnte auch der den [[Hof]] verwaltende Bruder sein, wenn der Herr im Kriege war -, die [[KInd|Kinder]] und alle anderen Hausangehörigen. Das als //mundiburdium// bezeichnete Recht des Vaters schloß Züchtigung, Aussetzung, Tötung, Verheiratung, Gerichtsvertretung und Vermögensverwaltung ein. Jedoch sollte diesem Recht im allgemeinen eine Schutzgewalt gegenüberstehen, die materielle [[Versorgung]] und bestmögliche Verteidigung der Rechte des unter Schutzgewalt Stehenden garantierte. Auf das germanische //mundiburdium// nahm das römische Patronat Einfluß, so daß es mit diesem verschmolz. Als andere Instanz der Rechtssprechung in den Dörfern existierte der [[Thing]], der Richtkreis der Hausoberhäupter, der Freien. Urteile und Beschlüsse konnten in diesem zumeist unter einer Eiche versammelten Männer nur einstimmig gefaßt werden. Erst durch einen vom König beauftragten //comes//, [[Graf]], [[Königsbote]], konnte in diese Verhältnisse eingegriffen werden.\\
 Die Größe der Hausgemeinschaft war vom Reichtum ihres Oberhauptes abhängig, der ja für die Versorgung der Hofmitglieder verantwortlich war. Der Reichtum bestimmte auch, wieviele Frauen erworben und erhalten werden konnten. Polygamie war im 6.Jahrhundert bei den Franken, die es sich leisten konnten, üblich. Der Wert von gebärfähigen Frauen - 12-40 Jahre -, gemessen in Wergeld, überstieg den Wert von Männern und anderen Frauen um das dreifache. Maximal fünfzig kognatisch verwandte Haushalte bildeten eine Sippe. Wie sich die Zugehörigkeit zu einer Sippe definierte, kann heute nicht genau gesagt werden, die Blutszugehörigkeit dürfte es nicht allein gewesen sein. Das [[Fehde]]-Recht war da schon stärker bildend, doch wechselten hier sicherlich oft die Zugehörigkeiten, so daß auch immer eine Blutauffrischung der [[Sippe]]n bei dennoch einem Großteil Inzucht die Folge gewesen sein dürfte.\\ Die Größe der Hausgemeinschaft war vom Reichtum ihres Oberhauptes abhängig, der ja für die Versorgung der Hofmitglieder verantwortlich war. Der Reichtum bestimmte auch, wieviele Frauen erworben und erhalten werden konnten. Polygamie war im 6.Jahrhundert bei den Franken, die es sich leisten konnten, üblich. Der Wert von gebärfähigen Frauen - 12-40 Jahre -, gemessen in Wergeld, überstieg den Wert von Männern und anderen Frauen um das dreifache. Maximal fünfzig kognatisch verwandte Haushalte bildeten eine Sippe. Wie sich die Zugehörigkeit zu einer Sippe definierte, kann heute nicht genau gesagt werden, die Blutszugehörigkeit dürfte es nicht allein gewesen sein. Das [[Fehde]]-Recht war da schon stärker bildend, doch wechselten hier sicherlich oft die Zugehörigkeiten, so daß auch immer eine Blutauffrischung der [[Sippe]]n bei dennoch einem Großteil Inzucht die Folge gewesen sein dürfte.\\
 Angesichts der [[Tatsache]], daß es anfänglich noch keinen starken König gab, der für ein soziales Sicherungsnetz hätte garantieren können, mußte die [[Familie]] beziehungsweise die Dorfgemeinde diese Funktion erfüllen. Auch die Versorgung mit notwendigen wirtschaftlichen Gütern wurde im Rahmen sozialer Beziehungen gesichert. Die Geldwirtschaft kam im fränkischen Gebiet vor, allerding existierten daneben Raub und Geschenketausch als wichtigste Transaktionsformen, und nicht selten diente die [[Münze]] als reines Prestigeobjekt. Die Versorgung lief mehr über Diebstahl und Geschenke als über den Verkauf von Überschüssen. So wurde die [[Gefolgschaft]] mit Gütern unterstützt, zwischen Freunden und Verwandten wurden Geschenke ausgetauscht. Zuviel Reichtum, der nicht einherging mit gesamtgesellschaftlicher Anerkennung, wurde oftmals durch Raub und Plünderung umverteilt. Die Mächtigen verschlossen darüber die Augen, es war ihnen nur recht. Produkte wurden hauptsächlich nur dann gekauft, wenn sie nicht überall vorkamen, aber stark nachgefragt wurden, so wie es der Fall bei Salz, Öl, Fisch, [[Wein]] und teilweise Getreide war. Die Gemeinschaft war das Erste; sie wurde als ein Netz sozialer Bindungen begriffen und wurde innerhalb einer Gemeinschaft immer wieder aufrechterhalten mit Mitteln wie Frauentausch oder Festen. \\ Angesichts der [[Tatsache]], daß es anfänglich noch keinen starken König gab, der für ein soziales Sicherungsnetz hätte garantieren können, mußte die [[Familie]] beziehungsweise die Dorfgemeinde diese Funktion erfüllen. Auch die Versorgung mit notwendigen wirtschaftlichen Gütern wurde im Rahmen sozialer Beziehungen gesichert. Die Geldwirtschaft kam im fränkischen Gebiet vor, allerding existierten daneben Raub und Geschenketausch als wichtigste Transaktionsformen, und nicht selten diente die [[Münze]] als reines Prestigeobjekt. Die Versorgung lief mehr über Diebstahl und Geschenke als über den Verkauf von Überschüssen. So wurde die [[Gefolgschaft]] mit Gütern unterstützt, zwischen Freunden und Verwandten wurden Geschenke ausgetauscht. Zuviel Reichtum, der nicht einherging mit gesamtgesellschaftlicher Anerkennung, wurde oftmals durch Raub und Plünderung umverteilt. Die Mächtigen verschlossen darüber die Augen, es war ihnen nur recht. Produkte wurden hauptsächlich nur dann gekauft, wenn sie nicht überall vorkamen, aber stark nachgefragt wurden, so wie es der Fall bei Salz, Öl, Fisch, [[Wein]] und teilweise Getreide war. Die Gemeinschaft war das Erste; sie wurde als ein Netz sozialer Bindungen begriffen und wurde innerhalb einer Gemeinschaft immer wieder aufrechterhalten mit Mitteln wie Frauentausch oder Festen. \\
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 Südlich der Loire hatte sich die [[Grundherrschaft]] gehalten. [[Grund]] und Boden besaßen Warencharakter, was zur Mobilität dieses Produktionsmittels führte. [[Land]] konnte sich so in den Händen weniger konzentrieren. Seit dem 6.Jahrhundert finden sich Urkunden zu Transaktionen mit Land. Der Grundbesitz wurde hier meist durch unbehauste Sklaven und Kolonen bearbeitet. Der Herr saß in der //villa// und koordinierte die Arbeiten, selbst darin ließ er zumeist die Frau beziehungsweise seinen unverheirateten jüngeren Bruder - trug ebenfalls den Titel //frouwe// - entscheiden.\\ Südlich der Loire hatte sich die [[Grundherrschaft]] gehalten. [[Grund]] und Boden besaßen Warencharakter, was zur Mobilität dieses Produktionsmittels führte. [[Land]] konnte sich so in den Händen weniger konzentrieren. Seit dem 6.Jahrhundert finden sich Urkunden zu Transaktionen mit Land. Der Grundbesitz wurde hier meist durch unbehauste Sklaven und Kolonen bearbeitet. Der Herr saß in der //villa// und koordinierte die Arbeiten, selbst darin ließ er zumeist die Frau beziehungsweise seinen unverheirateten jüngeren Bruder - trug ebenfalls den Titel //frouwe// - entscheiden.\\
 Die [[Römer]] galten den Franken insofern nicht als gleichrangige Vollfreie, als sie häufiger in irgendwelchen persönlichen Abhängigkeiten standen oder [[Steuern]] zahlen mußten, was ebenfalls als [[Unfreiheit]] gewertet wurde. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Römern und Franken wurden aber im Laufe der Zeit immer mehr aufgehoben durch Eheschließungen zwischen den Bevölkerungsgruppen.  \\ Die [[Römer]] galten den Franken insofern nicht als gleichrangige Vollfreie, als sie häufiger in irgendwelchen persönlichen Abhängigkeiten standen oder [[Steuern]] zahlen mußten, was ebenfalls als [[Unfreiheit]] gewertet wurde. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Römern und Franken wurden aber im Laufe der Zeit immer mehr aufgehoben durch Eheschließungen zwischen den Bevölkerungsgruppen.  \\
-Im romanisierten Teil des fränkischen Reiches existierte eine Oberschicht, auf die der Begriff [[Aristokratie]] in seiner vollen [[Bedeutung]] zutrifft. Dieser Adel basierte auf der Herkunft, Reichtum, und der Vererbung einer besonderen Rechtsstellung. Man sprach von den //viri inlustri//. Der gallo-römische Senatorenadel hatte sich rechtliche und ständische Privilegien erhalten. Besonders in ihren Händen häufte sich der Grundbesitz. Auch verfügten sie über einen erheblichen Anhang an Klienten und vererbten die Bischofsämter in der Familie. Bis ins 7.Jahrhundert kamen Bischöfe, Grafen und andere Amtsinhaber südlich der Loire zum großen Teil aus dem Senatorenadel. Auch die Steuererhebung, Polizeiaufgaben und Rechtsprechung wurden zum größten Teil von der gallo-römischen Aristokratie ausgeführt. Von einer zentralen Verwaltung durch den fränkischen König kann keine [[Rede]] sein. Allerdings konnte er auf die Unterstützung der gallo-römischen [[Elite]] bauen, solange er nicht zu direkt in ihre Angelegenheiten eingriff. Bei der Entscheidung der Teilgebiete, die [[Chlodwig]] seinen Söhnen als [[Erbe]] zukommen ließ, hatte die gallo-römische Aristokratie beispielsweise wohl ein entscheidendes Wort mitzureden. Ihnen ging es darum, ihren Einflußbereich, besonders um die Städte, zu sichern. \\+Im romanisierten Teil des fränkischen Reiches existierte eine Oberschicht, auf die der Begriff [[Aristokratie]] in seiner vollen [[Bedeutung]] zutrifft. Dieser Adel basierte auf der Herkunft, Reichtum, und der Vererbung einer besonderen Rechtsstellung. Man sprach von den //viri inlustri//. Der gallo-römische Senatorenadel hatte sich rechtliche und ständische Privilegien erhalten. Besonders in ihren Händen häufte sich der Grundbesitz. Auch verfügten sie über einen erheblichen Anhang an Klienten und vererbten die Bischofsämter in der Familie. Bis ins 7.Jahrhundert kamen Bischöfe, Grafen und andere [[Amtsinhaber]] südlich der Loire zum großen Teil aus dem Senatorenadel. Auch die Steuererhebung, Polizeiaufgaben und Rechtsprechung wurden zum größten Teil von der gallo-römischen Aristokratie ausgeführt. Von einer zentralen Verwaltung durch den fränkischen König kann keine [[Rede]] sein. Allerdings konnte er auf die Unterstützung der gallo-römischen [[Elite]] bauen, solange er nicht zu direkt in ihre Angelegenheiten eingriff. Bei der Entscheidung der Teilgebiete, die [[Chlodwig]] seinen Söhnen als [[Erbe]] zukommen ließ, hatte die gallo-römische Aristokratie beispielsweise wohl ein entscheidendes Wort mitzureden. Ihnen ging es darum, ihren Einflußbereich, besonders um die Städte, zu sichern. \\
 Nicht selten verschmolzen fränkische Familien mit den Senatorenfamilien. Aus der spätrömischen [[Tradition]] übernahmen sie die Erblichkeit der Rangklasse hoher Amtsträger. In dieser Hinsicht ist der Einfluß der gallo-römischen Traditionen auf den fränkischen Adel evident. Materielle und rechtliche Sonderpositionen wurden von fränkischen Familien direkt übernommen. \\ Nicht selten verschmolzen fränkische Familien mit den Senatorenfamilien. Aus der spätrömischen [[Tradition]] übernahmen sie die Erblichkeit der Rangklasse hoher Amtsträger. In dieser Hinsicht ist der Einfluß der gallo-römischen Traditionen auf den fränkischen Adel evident. Materielle und rechtliche Sonderpositionen wurden von fränkischen Familien direkt übernommen. \\
  
merowinger.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/23 18:10 von Robert-Christian Knorr