munt
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MUNT
auch Muntgewalt
- die HERRSCHAFT des Hausherrn bei den GERMANEN und frühen DEUTSCHEn
- kein sachenrechtliches Eigentumsrecht, sondern personenrechtliche GEWALT
- Tötungsrecht über Sippenangehörige, v.a. aber Schutzfunktion
- Rechtsvertretung vor Gericht
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