pufendorf
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1632-94\\ | 1632-94\\ | ||
- | politischer Schriftsteller, | + | politischer Schriftsteller, |
- Begründer des [[Naturrecht# | - Begründer des [[Naturrecht# | ||
Diese Frage zielt auf [[Hobbes]], Pufendorf unterscheidet sich von Hobbes aber dadurch, daß er den Geltungsbereich der Naturgesetze auch auf die natürliche [[Freiheit]] geltend macht - es ist aber kein Mittel da, die Freiheit geltend zu machen.\\ | Diese Frage zielt auf [[Hobbes]], Pufendorf unterscheidet sich von Hobbes aber dadurch, daß er den Geltungsbereich der Naturgesetze auch auf die natürliche [[Freiheit]] geltend macht - es ist aber kein Mittel da, die Freiheit geltend zu machen.\\ | ||
- | __Antwort__: | + | __Antwort__: |
- Bestrebungen nach wie vor, den [[Ursprung]] zu schildern: Das natürliche [[Gesetz]] ist dasjenige, das mit der menschlichen [[Natur]] übereinstimmt. Die [[Offenbarung]] gilt, der Mensch ist in seinem [[Glauben]] jedoch nicht abhängig davon.\\ | - Bestrebungen nach wie vor, den [[Ursprung]] zu schildern: Das natürliche [[Gesetz]] ist dasjenige, das mit der menschlichen [[Natur]] übereinstimmt. Die [[Offenbarung]] gilt, der Mensch ist in seinem [[Glauben]] jedoch nicht abhängig davon.\\ | ||
- verbindet nicht – wie Hobbes - den [[Begriff]] der [[Souveränität]] mit dem der absoluten [[Macht]], denn Pufendorf geht es um die einheitliche Willenskundgebung im [[Staat]]\\ | - verbindet nicht – wie Hobbes - den [[Begriff]] der [[Souveränität]] mit dem der absoluten [[Macht]], denn Pufendorf geht es um die einheitliche Willenskundgebung im [[Staat]]\\ | ||
- | - deshalb existiert für Pufendorf auch keine Volkssouveränität → das [[Volk]] legitimiert jede Herrschaft und setzt sie ein → die Bedingung für die Souveränität des Herrschers, doch mit diesem [[Akt]] ist die Souveränität erloschen und tritt erst wieder mit dem Tode des Herrschers ein\\ | + | - deshalb existiert für Pufendorf auch keine [[Volkssouveränität]] → das [[Volk]] legitimiert jede Herrschaft und setzt sie ein → die Bedingung für die Souveränität des Herrschers, doch mit diesem [[Akt]] ist die Souveränität erloschen und tritt erst wieder mit dem Tode des Herrschers ein\\ |
- | - im Unterschied zur griechischen Staatsformenlehre entartet bei Pufendorf der Staat nicht, wenn [[Ungerechtigkeit]] regiert → solche Degenerationsformen kennt Pufendorf nicht, denn bei regulären Staaten sind es menschliche Mängel, die aus Ungeeignetheit entstehen, die Natur der souveränen [[Gewalt]] jedoch nicht verändern → Wenn die durch den Gesellschaftsvertrag Geeinten sich einem Monarchen unterwerfen und ihm ihre souveräne Gewalt gegeben haben, so bleibt ihm immer die Souveränität. → Recht und Unrecht der Herrschaft äußern sich nicht in der Staatsform, denn diese wird von der Souveränität abhängig gemacht, die wiederum durch den freien Akt aller Willen zu einem Gesamtwillen entsteht\\ | + | - anders als bei der griechischen Staatsformenlehre entartet bei Pufendorf der Staat nicht, wenn Ungerechtigkeit regiert → solche Degenerationsformen kennt Pufendorf nicht, denn bei regulären Staaten sind es menschliche Mängel, die aus Ungeeignetheit entstehen, die Natur der souveränen [[Gewalt]] jedoch nicht verändern → Wenn die durch den Gesellschaftsvertrag Geeinten sich einem Monarchen unterwerfen und ihm ihre souveräne Gewalt gegeben haben, so bleibt ihm immer die Souveränität. → Recht und [[Unrecht]] der Herrschaft äußern sich nicht in der [[Staatsform]], denn diese wird von der Souveränität abhängig gemacht, die wiederum durch den freien Akt aller Willen zu einem Gesamtwillen entsteht\\ |
- | - [[Vernunft]] wird nicht teleologisch begriffen, d.i. ein Unterscheidungsmerkmal zu [[Bodin]] und mittelalterlichen Betrachtungen, | + | - [[Vernunft]] wird nicht [[teleologisch]] begriffen, d.i. ein Unterscheidungsmerkmal zu [[Bodin]] und mittelalterlichen Betrachtungen, |
- | - überhaupt hielt sich Pufendorf aus theologischen Fragen heraus und behauptete, daß Gott wohl kaum durch verschiedenerlei Verehrung den Frieden des bürgerlichen Lebens stören lassen wollte | + | - überhaupt hielt sich Pufendorf aus theologischen Fragen heraus und behauptete, daß Gott wohl kaum durch verschiedenerlei Verehrung den [[Frieden]] des bürgerlichen Lebens stören lassen wollte |
==== Punkte gegen die obwaltende Jurisprudenz von 1663 ==== | ==== Punkte gegen die obwaltende Jurisprudenz von 1663 ==== | ||
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- die dauernde [[Quelle]] für die tödliche Krankheit und die inneren Umwälzungen des Reiches liegen in: | - die dauernde [[Quelle]] für die tödliche Krankheit und die inneren Umwälzungen des Reiches liegen in: | ||
- der Kaiser strebt auf der einen Seite nach der monarchischem Herrschaft | - der Kaiser strebt auf der einen Seite nach der monarchischem Herrschaft | ||
- | - die Stände streben nach völliger Freiheit | + | - die Stände |
- geht bei seinem Lösungsansatz für die politischen Probleme Deutschlands von folgender Prämisse aus: die Unregelmäßigkeit der [[Verfassung]] \\ | - geht bei seinem Lösungsansatz für die politischen Probleme Deutschlands von folgender Prämisse aus: die Unregelmäßigkeit der [[Verfassung]] \\ | ||
Deutschlands hat sich so verhärtet, daß sie ohne Umwälzung, //eversione totius//, des ganzen Staates nicht mehr zu den Prinzipien einer echten Monarchie zurückkehren kann | Deutschlands hat sich so verhärtet, daß sie ohne Umwälzung, //eversione totius//, des ganzen Staates nicht mehr zu den Prinzipien einer echten Monarchie zurückkehren kann | ||
* die gegenwärtige Staatsform kann als Föderation betrachtet werden, also muß alles getan werden, die innere Eintracht zu richten, // | * die gegenwärtige Staatsform kann als Föderation betrachtet werden, also muß alles getan werden, die innere Eintracht zu richten, // | ||
- | * Jedem müssen die Rechte gewahrt bleiben, damit alle die gleiche Freiheit und Sicherheit haben. | + | * Jedem müssen die Rechte gewahrt bleiben, damit alle die gleiche Freiheit und [[Sicherheit]] haben. |
* Verjährte Ansprüche müssen auf Dauer ruhen, und der Besitzstand eines jeden muß erhalten bleiben. | * Verjährte Ansprüche müssen auf Dauer ruhen, und der Besitzstand eines jeden muß erhalten bleiben. | ||
- | * Das gewählte Oberhaupt muß in seiner Macht durch Gesetze beschnitten sein: Heer und Festung dürfen nicht seiner alleinigen Entscheidung unterstehen. Außerdem kontrolliert ihn ein ständiger Rat, dem die ständigen Angelegenheiten zu erfüllen - Auftrag durch Bundesgenossen mit Berichtspflicht diesen gegenüber - anvertraut ist. | + | * Das gewählte Oberhaupt muß in seiner Macht durch Gesetze beschnitten sein: Heer und Festung dürfen nicht seiner alleinigen |
- | * Alle auswärtigen Angelegenheiten müssen zuerst vor den Rat kommen, dann ist den jeweiligen Bundesgenossen Bericht zu erstatten, wonach ein Beschluß gefaßt wird. | + | * Alle auswärtigen Angelegenheiten müssen zuerst vor den Rat kommen, dann ist den jeweiligen Bundesgenossen |
* Bündnisse zwischen einzelnen Gliedstaaten und auswärtigen Mächten sind verboten/zu verhindern. | * Bündnisse zwischen einzelnen Gliedstaaten und auswärtigen Mächten sind verboten/zu verhindern. | ||
- schlägt folgende politische Lösungen für Deutschland vor: | - schlägt folgende politische Lösungen für Deutschland vor: | ||
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==== Acht Bücher vom Natur- und Völkerrecht ==== | ==== Acht Bücher vom Natur- und Völkerrecht ==== | ||
de iure naturae et gentium, libri octo 1672\\ | de iure naturae et gentium, libri octo 1672\\ | ||
- | - das groß angelegte System der Naturrechtslehre liefert eine Entstehungsgeschichte des Rechts auf Grundlage des Naturrechts – hier als geschlossenes System | + | - das groß angelegte |
=== Prämisse === | === Prämisse === | ||
- | - es existiert ein Unterschied zwischen moralischer | + | - es existiert ein [[Unterschied]] zwischen moralischer |
=== Folgerungen === | === Folgerungen === |
pufendorf.1258709729.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:18 (Externe Bearbeitung)