rechtsinstanz
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- | - [[Reichskammergericht]] beziehungsweise Reichshofrat waren ab dem 15. Jahrhundert die höchsten Instanzen mit Ausschließlichkeit der Entscheidung | + | - [[Reichskammergericht]] beziehungsweise Reichshofrat waren ab dem 15. Jahrhundert die höchsten Instanzen mit Ausschließlichkeit der [[Entscheidung]] |
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