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rechtstradition

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RECHTSTRADITION

germanische Rechtstradition

- privatrechtliche Strafauffassung → die Konfliktlösung lag zwischen Opfer und Täter beziehungsweise deren Sippen
- der fränkische STAAT übernahm relevante Funktionen der Strafverfolgung

rechtstradition.1248803153.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:21 (Externe Bearbeitung)