reichsdeputationshauptschluss
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RDHS\\ | RDHS\\ | ||
1803\\ | 1803\\ | ||
- | - Ergebnis der russisch-französische | + | - Ergebnis der russisch-französischen |
- | - stand im Widerspruch zum Verfassungsrecht des Reiches und derogierte den [[Kaiser]]\\ | + | - stand im [[Widerspruch]] zum Verfassungsrecht des Reiches und derogierte den [[Kaiser]]\\ |
+ | - geistliche Fürsten waren Wahlfürsten und konnten abgefunden werden; weltliche Fürsten waren legitimiert durch Blutlinie und mußten mit neuem Land entschädigt werden, d.i. patrimoniale Rechtsauffassung → von daher war der RDHS in jedem Falle ein territoriales Verlustgeschäft für das Reich\\ | ||
- gestaltete die Landkarte neu, neue Grenzziehungen\\ | - gestaltete die Landkarte neu, neue Grenzziehungen\\ | ||
- | - hob die Vermischung von [[Staat]] und [[Kirche]] auf\\ | + | - bis auf sechs Reichsstädte (Augsburg, Nürnberg, Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt/ |
- | - setzte das Entschädigungsprinzip durch - Säkularisation und Mediatisierung | + | - hob die Vermischung von [[Staat]] und [[Kirche]] auf, ließ der Kirche in Deutschland aber ein Hintertürchen, |
+ | - setzte das Entschädigungsprinzip durch - [[Säkularisation]] und [[Mediatisierung]]; | ||
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+ | - **Fürstenrevolution**, | ||
+ | - gewaltsame Mediatisierung selbständiger Staatsgebiete, | ||
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