reichsleistungsgesetz
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REICHSLEISTUNGSGESETZ
1914
- einzige Handhabe der Reichsregierung zur Umstellung der Industrie auf die Erfordernisse des Krieges → die erforderlichen Einrichtungen für die Umstellung auf die Erfordernisse eines Krieges fehlten, z.B. Rohstoffbeschaffung; erst 1916 konnten Grundlagen geschaffen werden, die allmählich griffen: Leuna sorgt für Benzine etc.
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