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reichsstaende

REICHSSTÄNDE

- Es gilt als REICHSSTAND, wer die Regalien unmittelbar vom KAISER zu LEHEN trägt, d.h., jeder vom Kaiser direkt belehnte FÜRST hatte das RECHT, eine Virilstimme in Anspruch zu nehmen. Diese Stimme haftete an der DYNASTIE, nicht am Territorium - bis 1356: GOLDENE BULLE. Die Goldene Bulle ließ die MÖGLICHKEIT verlöschen, durch Erbteilungen zusätzliche Stimmen zu erwerben. Ab dann herrscht das PRINZIP der Primogenitur.
- gehören zu den bedeutenderen Gliedern des Reiches
- haben Sitz-, Rede- und Stimmrecht im REICHSTAG

Zur allgemeinen Anerkennung genügten folgende Tatbestände: - der Antragsteller muß in der Reichsmatrikel, dem Verzeichnis der Stände, eingeschrieben sein
- der Antragsteller muß seine STEUERN direkt in das allgemeine Schatzamt, nicht in das eines anderen Standes zahlen (PUFENDORF)
- die evangelischen Reichsstände betrachten sich um 1525 als Obrigkeit → entscheiden in Grundfragen des Glaubens ohne Rücksprache mit dem Kaiser

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