reichsvikar
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REICHSVIKAR
absente rege
der sogenannte REICHSVERWESER wurde vom KÖNIG eingesetzt, um in dessen Abwesenheit bestimmte Weisungen auszuführen
vacante imperio
- war erforderlich, um eine Thronvakanz durch eine vorübergehende Rolle auszufüllen → das seit Konrad II. gängige BEWUßTSEIN von der eigenen EXISTENZ des Staates machte dieses Amt nötig
- durch die GOLDENE BULLE wurde dem Pfalzgrafen bei Rhein diese Rolle für das westliche und südliche DEUTSCHLAND zuerkannt, dem HERZOG von SACHSEN für den Norden und Osten
- die Amtsinhaber handelten vice et nomine imperii, wobei der neue König vorige Bestimmungen bestätigen mußte, einzig Lehensvergabe durfte er nicht vornehmen
reichsvikar.1256833838.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:21 (Externe Bearbeitung)