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roemer

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 - besitzen starkes historisches [[Bewußtsein]] seit jeher → //mos maiorum//, d.i. die Orientierung an den [[Sitte#Sitten]] der Väter, denn „...die Jugend von heute ist verdorben“;\\ - besitzen starkes historisches [[Bewußtsein]] seit jeher → //mos maiorum//, d.i. die Orientierung an den [[Sitte#Sitten]] der Väter, denn „...die Jugend von heute ist verdorben“;\\
 - besaßen keinen [[Mythus]]: das sakrale [[Recht]] regelte die Beziehungen zwischen [[Götter#Göttern]] und [[Mensch#Menschen]] wie zwischen Privatpersonen ([[Spengler]]) - besaßen keinen [[Mythus]]: das sakrale [[Recht]] regelte die Beziehungen zwischen [[Götter#Göttern]] und [[Mensch#Menschen]] wie zwischen Privatpersonen ([[Spengler]])
 +
 +===== von Römer =====
 +um 1776\\
 +[[Jurist]] und Sprachforscher\\
 +- stellte Grundregeln für die Verwendung juristischer Kunstworte auf:
 +  * Alle lateinischen Kunstworte vermeiden, welche füglich und ohne daß man der [[Sprache]] und der ursprünglichen [[Bedeutung]] [[Gewalt]] anzutun nötig hat, übersetzt werden können.
 +  * Statt einer unschicklichen Übersetzung sich lieber des lateinischen Wortes [[selbst]] bedienen, und dieses, wo möglich, mit einer deutschen Endung versehen.
 +  * Wenn auch die deutsche Endung nicht schicklich sein will, die lateinische Terminologie mit ihrer eigentümlichen Endung brauchen.
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roemer.1254740483.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:23 (Externe Bearbeitung)