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 - stellte Grundregeln für die Verwendung juristischer Kunstworte auf: - stellte Grundregeln für die Verwendung juristischer Kunstworte auf:
   * Alle lateinischen Kunstworte vermeiden, welche füglich und ohne daß man der [[Sprache]] und der ursprünglichen [[Bedeutung]] [[Gewalt]] anzutun nötig hat, übersetzt werden können.   * Alle lateinischen Kunstworte vermeiden, welche füglich und ohne daß man der [[Sprache]] und der ursprünglichen [[Bedeutung]] [[Gewalt]] anzutun nötig hat, übersetzt werden können.
-  * Statt einer unschicklichen Übersetzung sich lieber des lateinischen Wortes selbst bedienen, und dieses, wo möglich, mit einer deutschen Endung versehen.+  * Statt einer unschicklichen Übersetzung sich lieber des lateinischen Wortes [[selbst]] bedienen, und dieses, wo möglich, mit einer deutschen Endung versehen.
   * Wenn auch die deutsche Endung nicht schicklich sein will, die lateinische Terminologie mit ihrer eigentümlichen Endung brauchen.   * Wenn auch die deutsche Endung nicht schicklich sein will, die lateinische Terminologie mit ihrer eigentümlichen Endung brauchen.
  
  
  
roemer.1255968500.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:23 (Externe Bearbeitung)