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schwarzenberg

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SCHWARZENBERG

Johann Freiherr von Schwarzenberg

1463-1528
lutherischer JURIST
- entwarf Halsgerichtsordnungen, d.i. die Rezeption des römischen Rechts für die landesherrschaftlichen Belange, hier die protestantischen → d.i. die Vermittlung deutschen Rechts mit der römisch-kanonischen Strafprozeßordnung, denn es galt eine Ordnung für die Gerichtsbarkeit herzustellen, nicht die STRAFE selbst zu jurifizieren
- entwickelte vornehmlich den Inquisitionsprozeß und die Verstaatlichung der Kriminaljustiz
- entwickelte außerdem Termini für die Rechtswissenschaft neu: Mittäterschaft, Tatversuch, Schuldprinzip, differenzierte Mord und Totschlag
- erstaunlicherweise gilt er in der Rechtswissenschaft (Hoke) als Initiator der Constitutio Criminalis Carolina, die er schuf auf der Grundlage der bambergischen Halsgerichtsordnung, der constitutio crimalis bambergensis von 1507

schwarzenberg.1262170868.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:27 (Externe Bearbeitung)