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staatsbuerger

STAATSBÜRGER

- Niemand ist verpflichtet, einem Staate anzugehören, dem er aus freien Stücken nicht angehören will, denn der Staat ist nicht Endzweck für sich, sondern ZWECK nur für die Individuen und ihren freien, unabhängigen Willen. Die BÜRGER können einen neuen VERTRAG untereinander eingehen und einen neuen Staat begründen, denn frühere Übereinkünfte binden sie nicht, wenn sie nicht mehr ihrem freien Willen entsprechen oder ihn gar behindern. […] Zu jeder Revolution gehört die Lossagung vom ehemaligen Vertrag und die Vereinigung durch einen neuen. Beides ist rechtmäßig, mithin auch jede REVOLUTION, in der beides auf die gesetzmäßige Art, d.i. aus freiem Willen geschieht. (FICHTE)
- ist es gewohnt, in seinem STAAT den Verbürger des Rechts zu sehen, beim Blick nach außen allerdings muß ihm auffallen, daß die Rechtsseite weder die einzige noch die eigentliche Seite des Staates ist (KJELLEN)
- ist Patriot durch Neigung
- seine LEIDENSCHAFT und LIEBE gehört dem Staat, in dem er lebt (ROUSSEAU)

jungdeutscher Staatsbürger

- Staatsbürger ist nur der, welcher seine Pflichten, die ihm die Mitverantwortlichkeit an der Regierung des Landes auferlegt, voll und ganz erfüllt (MAHRAUN)

staatsbuerger.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1