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STAATSRAISON

- respektabler BEGRIFF, der aber das GRAUEN potentiell setzt, weil er das Staatsinteresse über das seiner Angehörigen stellt (ADORNO)

Staatsräson-Lehre

- während die Staatsformenlehre mehr eine Typisierung der inneren Struktur des Staates beabsichtigte, betont die Staatsräsonlehre das individuelle Eigenleben des Staates und Fragen der Erhaltung
- entstand im 16. Jahrhundert durch MACHIAVELLI und Guicciardini und breitete sich in EUROPA durch de ROHAN, CORVINUS und CLAPMAR aus
- betonte anfangs ganz allgemein die Machtmittel zur Bewahrung eines jeden Staates
- um 1610 setzte sich allmählich die MEINUNG durch, daß die Mittel zur Machterhaltung und –ausweitung von der FORM des Staates abhängig seien → zuerst bei Clapmar

staatsraeson.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1