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 - eine gesellschaftliche Großgruppe, die sich durch eigenes [[Recht]], durch ein bestimmtes Maß an Teilhabe an der politischen [[Herrschaft]], durch eine besondere [[Form]] materieller Subsistenzbegründung und spezifisches Prestige von anderen unterscheidet (Danker)\\ - eine gesellschaftliche Großgruppe, die sich durch eigenes [[Recht]], durch ein bestimmtes Maß an Teilhabe an der politischen [[Herrschaft]], durch eine besondere [[Form]] materieller Subsistenzbegründung und spezifisches Prestige von anderen unterscheidet (Danker)\\
-- der im [[Staat]] zur Lebensordnung gewordene Teil der [[Seele]] (Eberhard)+- der im [[Staat]] zur Lebensordnung gewordene Teil der [[Seele]] (Eberhard)\\ 
 +- ein ethischer Begriff, Ausdruck einer [[Idee]]\\ 
 +- die Privilegierten von 1789 standen dem [[Bürgertum]] als Stand gegenüber, der ein Formideal, die //grandeur//, die //[[courtoisie]]//, die innere und äußere Vornehmheit, verkörperte, gleichviel, was der Verfall davon übrig gelassen hatte ([[Spengler]]) 
 + 
 + 
 +===== brandenburgische Stände ===== 
 +- übernehmen [[Schuld#Schulden]] von [[Joachim#Joachim II.]]\\ 
 +- die Einnahmen durch [[Steuern]] gingen vorerst in die Ständeverwaltung → der brandenburgische [[Churfürst]] war von den Ständen abhängig 
 + 
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 +===== exempte Stände ===== 
 +- streitbare [[Reichsstände]] → ihr [[Recht]] wird von anderen, mächtigeren Ständen angezweifelt, so daß sie sich gelegentlich auf [[Reichstag#Reichstagen]] vertreten lassen müssen, wodurch sie Gefahr laufen, zu Landständen herabzusinken
  
  
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