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stein-hardenbergischen_reformen

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 - das Gewerbesteueredikt 1810 führte prinzipiell die Gewerbefreiheit ein und machte dem dato herrschenden Dirigismus den Garaus\\ - das Gewerbesteueredikt 1810 führte prinzipiell die Gewerbefreiheit ein und machte dem dato herrschenden Dirigismus den Garaus\\
 - das Regulierungsedikt von 1811 verschafft den Bauern [[Besitz]] - freies [[Eigentum]] - und verpflichtet ihn zur Abgabe eines Dritteils seiner Hofstelle an den Gutsherrn - das Regulierungsedikt von 1811 verschafft den Bauern [[Besitz]] - freies [[Eigentum]] - und verpflichtet ihn zur Abgabe eines Dritteils seiner Hofstelle an den Gutsherrn
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 +===== Privilegien der Gutsherren =====
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 +- einige wichtige Vorrechte der Gutsherren blieben erhalten, obwohl Stein und Hardenberg Veränderungen wünschten:
 +  * Patrimonialgericht;
 +  * Polizeigewalt;
 +  * Kirchen- und Schulpatronat;
 +  * Jagdrecht und
 +  * Steuerfreiheit.
 +→ damit entfiel die Basis für eine kommunalbäuerliche Selbstverwaltung (Nipperdey), die aber von den Bauern auch weitgehend unerwünscht war
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stein-hardenbergischen_reformen.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/18 08:43 von Robert-Christian Knorr