stein-hardenbergischen_reformen
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- das Gewerbesteueredikt 1810 führte prinzipiell die Gewerbefreiheit ein und machte dem dato herrschenden Dirigismus den Garaus\\ | - das Gewerbesteueredikt 1810 führte prinzipiell die Gewerbefreiheit ein und machte dem dato herrschenden Dirigismus den Garaus\\ | ||
- das Regulierungsedikt von 1811 verschafft den Bauern [[Besitz]] - freies [[Eigentum]] - und verpflichtet ihn zur Abgabe eines Dritteils seiner Hofstelle an den Gutsherrn | - das Regulierungsedikt von 1811 verschafft den Bauern [[Besitz]] - freies [[Eigentum]] - und verpflichtet ihn zur Abgabe eines Dritteils seiner Hofstelle an den Gutsherrn | ||
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+ | ===== Privilegien der Gutsherren ===== | ||
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+ | - einige wichtige Vorrechte der Gutsherren blieben erhalten, obwohl Stein und Hardenberg Veränderungen wünschten: | ||
+ | * Patrimonialgericht; | ||
+ | * Polizeigewalt; | ||
+ | * Kirchen- und Schulpatronat; | ||
+ | * Jagdrecht und | ||
+ | * Steuerfreiheit. | ||
+ | → damit entfiel die Basis für eine kommunalbäuerliche Selbstverwaltung (Nipperdey), | ||
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stein-hardenbergischen_reformen.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/18 08:43 von Robert-Christian Knorr