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 um 1604\\ um 1604\\
 [[Jurist]]\\ [[Jurist]]\\
-- versucht das Souveränitätsaxiom [[Bodins]] mit der Verfassungswirklichkeit in Einklang zu bringen, indem er die Landeshoheit anerkennt und den [[Reichsstände#Reichsständen]] in ihren Territorien alle [[Freiheit#Freiheiten]] beläßt \\ +- versucht das Souveränitätsaxiom [[Bodin#Bodins]] mit der Verfassungswirklichkeit in Einklang zu bringen, indem er die Landeshoheit anerkennt und den [[Reichsstände#Reichsständen]] in ihren Territorien alle [[Freiheit#Freiheiten]] beläßt \\ 
-- im [[Reich]] dagegen ist der [[Kaiser]] den Ständen übergeordnet, er hat die //summa et absoluta potestas//\\+- im [[Reich]] dagegen ist der [[Kaiser]] den [[Stand#Ständen]] übergeordnet, er hat die //summa et absoluta potestas//\\
 - prägte als erster die Formel des //cuius regio, eius et religio// 1604 zur Beschreibung der Machtverhältnmisse in den einzelnen Landesteilen → der Landesherr besaß die [[Macht]], seinen Untertanen eine [[Religion]] zu verordnen - Religionszwang, Religionsbann, Reformationsrecht -, während die Untertanen das //ius emigrationis// besaßen - prägte als erster die Formel des //cuius regio, eius et religio// 1604 zur Beschreibung der Machtverhältnmisse in den einzelnen Landesteilen → der Landesherr besaß die [[Macht]], seinen Untertanen eine [[Religion]] zu verordnen - Religionszwang, Religionsbann, Reformationsrecht -, während die Untertanen das //ius emigrationis// besaßen
  
  
stephani.1262511455.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:32 (Externe Bearbeitung)