stephani
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- | - versucht das Souveränitätsaxiom [[Bodins]] mit der Verfassungswirklichkeit in Einklang zu bringen, indem er die Landeshoheit anerkennt und den [[Reichsstände# | + | - versucht das Souveränitätsaxiom [[Bodin#Bodins]] mit der Verfassungswirklichkeit in Einklang zu bringen, indem er die Landeshoheit anerkennt und den [[Reichsstände# |
- | - im [[Reich]] dagegen ist der [[Kaiser]] den Ständen übergeordnet, | + | - im [[Reich]] dagegen ist der [[Kaiser]] den [[Stand#Ständen]] übergeordnet, |
- prägte als erster die Formel des //cuius regio, eius et religio// 1604 zur Beschreibung der Machtverhältnmisse in den einzelnen Landesteilen → der Landesherr besaß die [[Macht]], seinen Untertanen eine [[Religion]] zu verordnen - Religionszwang, | - prägte als erster die Formel des //cuius regio, eius et religio// 1604 zur Beschreibung der Machtverhältnmisse in den einzelnen Landesteilen → der Landesherr besaß die [[Macht]], seinen Untertanen eine [[Religion]] zu verordnen - Religionszwang, | ||
stephani.1262511455.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:32 (Externe Bearbeitung)