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strafe

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strafe [2010/03/25 16:47] Robert-Christian Knorrstrafe [2019/07/28 16:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 - heißt: absichtlich ein [[Übel]] zufügen\\ - heißt: absichtlich ein [[Übel]] zufügen\\
 - dient im bisherigen Rechtssystem der Abschreckung\\ - dient im bisherigen Rechtssystem der Abschreckung\\
-//causa fiendi//: Zwecksuche in der Strafe, [[Sinn]] → Anpassen ist das Ziel\\+//causa fiendi//: Zwecksuche in der Strafe, [[Sinn]] → Anpassen ist das [[Ziel]]\\
 ABER Ist die Strafe nicht der [[Ausdruck]] des Mächtigen, das Durchsetzen seines [[Wille#Willens]]?;\\ ABER Ist die Strafe nicht der [[Ausdruck]] des Mächtigen, das Durchsetzen seines [[Wille#Willens]]?;\\
 - kommen aus der [[Tugend]] und sind notwendig\\ - kommen aus der [[Tugend]] und sind notwendig\\
-- verfügen über das sittlich Richtige\\+- verfügen über das sittlich [[Richtige]]\\
 - wünschenswert: nicht nötig ([[Aristoteles]])\\ - wünschenswert: nicht nötig ([[Aristoteles]])\\
-- moralische [[Verantwortung]] bei höherer [[Kultur]] (Äschylus)+- moralische [[Verantwortung]] bei höherer [[Kultur]] (Äschylus)\\ 
 +- Wenn man durch Erlasse leitet und durch Strafen ordnet, so weicht das Volk aus und hat kein [[Gewissen]]. Wenn man durch die [[Kraft]] des [[Wesen#Wesens]] leitet und durch [[Sitte]] ordnet, so hat das [[Volk]] Gewissen und erreicht das [[Gute]]. ([[Konfuzius]])
  
  
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   * Isolierung einer Gleichgewichtsstörung, um Weitergreifen zu vermeiden   * Isolierung einer Gleichgewichtsstörung, um Weitergreifen zu vermeiden
   * Furchteinflößen   * Furchteinflößen
-  * Ausgleich für Vorteil des Betrügers+  * [[Ausgleich]] für Vorteil des Betrügers
   * als Fest - [[Vergewaltigung]] und Verhöhnung des Feindes   * als Fest - [[Vergewaltigung]] und Verhöhnung des Feindes
   * Gedächtnismachung zwecks Besserung - soll [[Gewissen]] wecken   * Gedächtnismachung zwecks Besserung - soll [[Gewissen]] wecken
   * als Honorar - Racheschutz   * als Honorar - Racheschutz
   * als Kriegserklärung gegen [[Feind]] - Gesetzesbrecher   * als Kriegserklärung gegen [[Feind]] - Gesetzesbrecher
-ABER: Strafe kältet den Täter ab und führt zur Entfremdung gegenüber den Mitmenschen\\ +ABER: Strafe kältet den Täter ab und führt zur [[Entfremdung]] gegenüber den Mitmenschen\\ 
-- Wirkung der Strafe beruht auf Verschärfung der Klugheit durch die Verlängerung des Gedächtnisses - grausame Mnemotechnik → das [[Böse]] geht danach vorsichtiger, gezähmt vor\\+[[Wirkung]] der Strafe beruht auf Verschärfung der Klugheit durch die Verlängerung des Gedächtnisses - grausame Mnemotechnik → das [[Böse]] geht danach vorsichtiger, gezähmt vor\\
 - das vorsichtigere Vorgehen des Bösen ist keine Besserung des Menschen, sondern bloß sublimierte Bosheit ([[Nietzsche]])\\ - das vorsichtigere Vorgehen des Bösen ist keine Besserung des Menschen, sondern bloß sublimierte Bosheit ([[Nietzsche]])\\
-- der Strafer muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein Radbruch+- der Strafer muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein ([[Radbruch]])
  
  
strafe.1269532076.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:33 (Externe Bearbeitung)