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vogtei

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VOGTEI

von lat. advocatus
- ein weltlicher Herrscher übernimmt die weltliche Gerichtsbarkeit über im Klosterbezirk begangene weltliche Rechtsverstöße
siehe auch: http://www.uni-duisburg.de/Institute/CollCart/christ/kidu/hamborn/hvogtei.htm - auf dem Frankfurter Reichstag von 1149 wurde ein Fürstenspruch formuliert, der die Rechte der Vögte definierte → der LUDOWINGER Ludwig II. von Thüringen trat hierbei als Urteilsfinder auf

vogtei.1270031655.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:42 (Externe Bearbeitung)