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volksabstimmung

VOLKSABSTIMMUNG

dient der verfassungsmäßigen Beteiligung (PARTIZIPATION) an der Macht

- die Menge ist und nicht das GESETZ
- Volksführer bestimmen, Thuk. 4,21,3, dagegen: die Besten werden die FÜHRER sein
- stehen die SCHMEICHLER nicht in Ehren? 1292 a (ARISTOTELES)

Dreischritt-Verfahren nach dem GG der BRD

  1. Volksinitiative: Antrag aus dem VOLK an das PARLAMENT, das über einen DISKURS zu einem Gesetz führen soll (400000 Unterschriften nötig)
  2. Volksbegehren: scheitert die Volksinitiative und es kömmt zu keinem Gesetz, so können zwei Millionen gesammelte Unterschriften dem Parlament vorgelegt werden, was das Parlament dazu zwingt, einen Gegenentwurf vorzulegen
  3. Volksentscheid: entscheidet über den vom Volk im Volksbegehren oder vom Parlament vorgelegten Gesetzesentwurf
volksabstimmung.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/06 10:52 von Robert-Christian Knorr