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wahlrecht

WAHLRECHT

- bestand in DEUTSCHLAND seit 1849 auf Reichsebene als allgemeines für Männer, seit 1918 auch für Frauen
allgemein: unabhängig von Geschlecht, RASSE, SPRACHE, Einkommen oder Besitz, BERUF, STAND oder Klasse, BILDUNG, Konfession oder politische Überzeugung;
- der Besitz des Rechtes, den Gesetzgeber zu ernennen, ein Herrschaftsrecht, das nicht jedem Menschen zukommt, denn keiner darf sich über den anderen per Gesetz zum Herrscher machen (SYBEL)

allgemeines Wahlrecht

HERRSCHAFT der Mittelmäßigen (NIETZSCHE)

wahlrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:26 von 127.0.0.1