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 - erörterte den Konflikt zwischen der 1814 gesetzlich festgeschriebenen fünfjährigen und nunmehr im Verfassungsentwurf fixierten siebenjährigen Dienstzeit und meinte, daß man die Dienstzeit nicht in der Verfassung bestimmen dürfe, den Artikel also streichen sollte; um aber nicht nur zu verneinen, schlug er die Ankündigung eines Gesetzes vor, das die Art und Weise der Aushebung regeln solle, ein Heeresreorganisations-Gesetz\\ - erörterte den Konflikt zwischen der 1814 gesetzlich festgeschriebenen fünfjährigen und nunmehr im Verfassungsentwurf fixierten siebenjährigen Dienstzeit und meinte, daß man die Dienstzeit nicht in der Verfassung bestimmen dürfe, den Artikel also streichen sollte; um aber nicht nur zu verneinen, schlug er die Ankündigung eines Gesetzes vor, das die Art und Weise der Aushebung regeln solle, ein Heeresreorganisations-Gesetz\\
 - machte in seiner Rede zum Abschnitt XII (Bundes-Finanzen) [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00671.html|deutlich]], daß dem preußischen König zwar das Recht über seine [[Domäne#Domänen]] und das Kriegsheer zustünde, nicht aber über die [[Steuern]], zudem sei nach allem staatsrechtlichen Ermessen das [[Heer]] in seiner Finanzierung sicher, [[selbst]] wenn das Parlament das Budgetrecht besitze\\ - machte in seiner Rede zum Abschnitt XII (Bundes-Finanzen) [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00671.html|deutlich]], daß dem preußischen König zwar das Recht über seine [[Domäne#Domänen]] und das Kriegsheer zustünde, nicht aber über die [[Steuern]], zudem sei nach allem staatsrechtlichen Ermessen das [[Heer]] in seiner Finanzierung sicher, [[selbst]] wenn das Parlament das Budgetrecht besitze\\
-- war gegen eine Trennung der Gewalten und bezeichnete diese [[Form]] des Staates als [[Absolutismus#absolutistisch]]: man könne den Etat nicht zerreißen und einen Teil desselben außerhalb der Parlamentsmacht statuieren → den gleichen Grund formulierte in seiner [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00728.html|Abschlußrede]] zur Entscheidung über die Annahme des amendierten Verfassungsentwurfs, weswegen er die Verfassung ablehnte, schließlich könne man nicht als Parlamentarier gelten, wenn einem das Recht über den wichtigsten Etat, den Militäretat auf Jahre intermistiziert worden sei; ein Staat, der solches mache, sei absolutistisch\\+- war gegen eine Trennung der Gewalten und bezeichnete diese [[Form]] des Staates als [[Absolutismus#absolutistisch]]: man könne den Etat nicht zerreißen und einen Teil desselben außerhalb der Parlamentsmacht statuieren → den gleichen Grund formulierte in seiner [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00728.html|Abschlußrede]] zur [[Entscheidung]] über die Annahme des amendierten Verfassungsentwurfs, weswegen er die Verfassung ablehnte, schließlich könne man nicht als Parlamentarier gelten, wenn einem das Recht über den wichtigsten Etat, den Militäretat auf Jahre intermistiziert worden sei; ein Staat, der solches mache, sei absolutistisch\\
 - der zweite [[Grund]] der Ablehnung lautet: fehlende Ministerverantwortlichkeit; [[selbst]] der Kanzler habe keine wirkliche [[Verantwortung]] - der zweite [[Grund]] der Ablehnung lautet: fehlende Ministerverantwortlichkeit; [[selbst]] der Kanzler habe keine wirkliche [[Verantwortung]]
  
waldeck.1393183967.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:43 (Externe Bearbeitung)