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- sprach sich in der [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00350.html|Diskussion zum § 5]] der Verfassung des //Norddeutschen Bundes// für klare Kompetenzen der Bundesgewalt aus, die nicht auf den Einheitsstaat hinauslaufen dürften: wünschte, daß die Bundesgewalt von dafür zu schaffenden Organen ausgeübt werde, letztlich also die [[Macht]] dem Reichstag überantworte\\ | - sprach sich in der [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00350.html|Diskussion zum § 5]] der Verfassung des //Norddeutschen Bundes// für klare Kompetenzen der Bundesgewalt aus, die nicht auf den Einheitsstaat hinauslaufen dürften: wünschte, daß die Bundesgewalt von dafür zu schaffenden Organen ausgeübt werde, letztlich also die [[Macht]] dem Reichstag überantworte\\ |
- [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00584.html|brachte]] in seiner Rede zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) die Vorrechte der Mediatisierten zur [[Sprache]], die 1806 zwar mediatisiert worden seien, aber in § 14 der [[Deutsche Bundesakte#Bundesakte]] von 1814 ihre Vorrechte behalten durften, was zwar 1848 ausgesetzt, aber durch [[Preußen]] 1854 wieder rückgängig gemacht worden sei → die Frage lautet also: Müssen alle Preußen Wehrdienst leisten, wie es § 57 vorschreibt, oder gibt es Ausnahmen?\\ | - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00584.html|brachte]] in seiner Rede zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) die Vorrechte der Mediatisierten zur [[Sprache]], die 1806 zwar mediatisiert worden seien, aber in § 14 der [[Deutsche Bundesakte#Bundesakte]] von 1814 ihre Vorrechte behalten durften, was zwar 1848 ausgesetzt, aber durch [[Preußen]] 1854 wieder rückgängig gemacht worden sei → die Frage lautet also: Müssen alle Preußen Wehrdienst leisten, wie es § 57 vorschreibt, oder gibt es Ausnahmen?\\ |
- die Frage schien berechtigt, denn der [[Deutsche Bund]] war zwar aufgelöst worden, aber seine Rechtszustände nicht annulliert | - der //Deutsche Bund// sei zwar aufgelöst worden, aber seine Rechtszustände nicht annulliert\\ |
| - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00699.html|monierte]] die Schnelligkeit der Verhandlungen zum Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen im //Norddeutschen Reichstag// und schlug vor, bei Streitigkeiten (Abschnitt XIII des Entwurfs), sofern man jetzt nur eine intermistische, transistorische Gerichts-Einrichtung zu treffen beabsichtige, man doch eine austrägalgerichtliche (schiedsgerichtliche) konstituieren möge und Streitfragen prinzipiell dem Bundesrat übergeben sollte, schließlich solle man wie 1834 ein Bundes-Schiedsgericht einrichten, das aufgrund einer zu schaffenden einheitlichen Gerichtsbarkeit urteile, wobei er befürchte, daß dafür die Stimmung nicht sei, denn der traditionell in [[Deutschland]] obwaltende Rechtssinn sei wie bei den westlichen Nachbarn zunehmend einem Machtsinn geopfert\\ |
| - beantragte die Schaffung eines Bundesgerichts, das keine Machtfragen entscheide, denn solche Fragen können nicht richterlich entschieden werden |
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===== Just Friedrich Wilhelm Zachariä ===== | ===== Just Friedrich Wilhelm Zachariä ===== |