wenn sich der Fremde nicht innerhalb eines Jahres in ein Hörigkeitsverhältnis begab, nahm ihn in vielen Ländern der Landesherr aufgrund des Wildfangsrecht – Bachstelzenrecht - als Höriger in Anspruch
starb ein Fremder, so zog der Landesherr dessen Vermögen nach dem ius albinagii ein
in Handelszentren dagegen besaß der Fremde Sonderrechte; seine Rechtsstreitigkeiten wurden auf Gästegerichten verhandelt
ein irisches Sprichwort bezeichnet das Fremde als etwas Freundliches, das einem noch nicht begegnet ist;
die Mächtigsten
wer das Bewußtsein entwickelt, daß er das Bewußtsein der Welt ist, in der er lebt, der wird zum Fremden, zum Immoralisten