Wer das Gewissen der Menschen beruhigen kann, der kann ihnen auch ihre Freiheit nehmen. (William B. Davis)
Resultat sozialer Angst (Freud)
funktioniert über Unlust (Fromm)
Der Handelnde ist immer gewissenlos; es hat niemand Gewissen als der Betrachtende.
die Sonne unseres Sittentages (Goethe)
Ein Mann, der beständig guten Gewissens alt geworden, sich vieler guter Taten bewußt ist und von Jugend auf sich im freien Umgang mit Gott und seinen Erlöser gewöhnt hat, gelangt zu einer Größe und Freiheit, die nie der größte Eroberer erreicht hat.
der Ruf der Sorge aus der Unheimlichkeit des In-der-Welt-Seins, die das Dasein zu eigenstem Schuldigseinkönnen auf-ruft
kein moralisches Urteilskriterium; Sorge soll zur Geltung kommen → es geht um die Entschlossenheit, sich selbst zu sein (Beunruhigungsbestimmungen) (Heidegger)
die Instinkte der Grausamkeit sind die psychischen Wurzeln des Gewissens
Ausdruck der Mnemotechnik → was wehe tut, bleibt im Gedächtnis
Beispiel
: die
Deutschen waren grausam im
Mittelalter → das Gedächtnis dieser Grausamkeit führt zur Vernunft als Herrscherin der
Affekte
das Nachdenken ist eine düstere Sache deswegen: Wieviel Blut und Grausen ist auf dem Grunde aller guten Dinge?
die Erfahrungen der Kindheit
Instinkt, der zum Handeln animiert oder es verbietet: Wer springt über diesen Instinkt? (Nietzsche)
anerzogene Furcht, das mit dem sinnlichen Gefühl des Wohlseins oder eines Überbefindens vergleichbar ist und einer Verfeinerung resp. Abstumpfung fähig ist (Schubert)
schlechtes Gewissen
morsus conscientiae, eine tiefe Erkrankung, die auf den Menschen fallen mußte, als er in den
Bann der
Gesellschaft geriet
Mensch wird sich davon befreien, weil er seinen Instinkt nicht mehr ausleben kann und die Krankheit zerreißt (Nietzsche)
Literatur
: Heinz Dieter Kittsteiner: Die Entstehung des Gewissens. → mit deduktivem Ansatz
Gewissenszweifel
treten gewöhnlich in Fällen auf, die juristisch eindeutig zu entscheiden, gleichwohl aber dem praktischen Gefühl von Gerechtigkeit widersprechen → man solle für diese Fälle säkulare Institutionen schaffen, die als Schiedsgerichte den eigentlichen Gerichtshöfen vorgeschaltet sind (Nicolai)