RÖMER

  • besitzen starkes historisches Bewußtsein seit jeher → mos maiorum, d.i. die Orientierung an den Sitten der Väter, denn „...die Jugend von heute ist verdorben“;
  • besaßen keinen Mythus: das sakrale Recht regelte die Beziehungen zwischen Göttern und Menschen wie zwischen Privatpersonen (Spengler)
  • von Römer

    um 1776
    Jurist und Sprachforscher
  • stellte Grundregeln für die Verwendung juristischer Kunstworte auf:
    • Alle lateinischen Kunstworte vermeiden, welche füglich und ohne daß man der Sprache und der ursprünglichen Bedeutung Gewalt anzutun nötig hat, übersetzt werden können.
    • Statt einer unschicklichen Übersetzung sich lieber des lateinischen Wortes selbst bedienen, und dieses, wo möglich, mit einer deutschen Endung versehen.
    • Wenn auch die deutsche Endung nicht schicklich sein will, die lateinische Terminologie mit ihrer eigentümlichen Endung brauchen.
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