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landsknecht

LANDSKNECHT

- seit den Merowingern Angehöriger des Volksheeres: frei, mit eigener Gerichtsbarkeit (Schöffengerichte), eigenem Beuteanteil und eigenem Hauptmann
- eingeborener Kriegsfreiwilliger, der (seit Friedrich III.) im Kriegsfall vom Landesherren oder der REICHSSTADT ausgehoben wurde, damit das Kontingent zum Reichsheer bestellt werden konnte → versah daher seinen DIENST eher widerwillig und mit geringer MORAL, zudem geringer DISZIPLIN und wenig soldatischen Kenntnissen → besonders augenscheinig wurde das Fehlerhafte dieses Systems der Freiwilligkeit bei den Kriegen gegen die Hussiten
- erhielt um 1500 4 Gulden monatlich
- empfindet den KRIEG als Sport
- ihm tut die Ungebundenheit und Sorglosigkeit gut, die für ihn den SINN des Krieges ausmacht
- er erfaßt das Abenteuer des Krieges gefühlsmäßig (MAHRAUN)

landsknecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:15 von 127.0.0.1