Inhaltsverzeichnis
„Malleus maleficarum“
1487 oder 1489
- der Hexenhammer erschien mit Approbation der theologischen Fakultät in Köln und bot die Richtschnur für die zahlreichen Hexenprozesse, die seit Anfang des 16. Jahrhunderts in DEUTSCHLAND dem Dämonenglauben Rechnung trugen
- BODIN nutzte dieses Büchlein, um gegen den Arzt WEIER zu mehr Strenge aufzufordern
- insgesamt sollen bei den Hexenverfolgungen ca. 50000 Menschen getötet worden sein (Behringer)
1. Teil
drei Stücke kommen bei der Zauberei zusammen:
- Zauberer/HEXE und
- göttliche Zulassung.
Schlußfolgerung: gelingt der Nachweis des Zusammenkommens dieser drei Bestandteile, sind außerordentliche Maßnahmen gerechtfertigt (crimen exceptum), um der WAHRHEIT auf die Spur zu kommen
2. Teil
- enthält Hinweise, wie man sich vor der MACHT der Zauberei schützen könne
3. Teil
- der gerichtliche Teil mit einer Anleitung für die geistlichen und weltlichen RICHTER, wie sie beim Hexenprozeß verfahren sollen
- insofern Ketzerei nachgewiesen werden könne, muß auch die INQUISITION ihrer PFLICHT nachkommen