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malleus_maleficarum

„Malleus maleficarum“

1487 oder 1489
- der Hexenhammer erschien mit Approbation der theologischen Fakultät in Köln und bot die Richtschnur für die zahlreichen Hexenprozesse, die seit Anfang des 16. Jahrhunderts in DEUTSCHLAND dem Dämonenglauben Rechnung trugen
- BODIN nutzte dieses Büchlein, um gegen den Arzt WEIER zu mehr Strenge aufzufordern
- insgesamt sollen bei den Hexenverfolgungen ca. 50000 Menschen getötet worden sein (Behringer)

1. Teil

drei Stücke kommen bei der Zauberei zusammen:

  1. Zauberer/HEXE und
  2. göttliche Zulassung.

Schlußfolgerung: gelingt der Nachweis des Zusammenkommens dieser drei Bestandteile, sind außerordentliche Maßnahmen gerechtfertigt (crimen exceptum), um der WAHRHEIT auf die Spur zu kommen

2. Teil

- enthält Hinweise, wie man sich vor der MACHT der Zauberei schützen könne

3. Teil

- der gerichtliche Teil mit einer Anleitung für die geistlichen und weltlichen RICHTER, wie sie beim Hexenprozeß verfahren sollen
- insofern Ketzerei nachgewiesen werden könne, muß auch die INQUISITION ihrer PFLICHT nachkommen

malleus_maleficarum.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1